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Entwurf Pflegestärkungs¬gesetz II vom Kabinett verabschiedet / bpa begrüßt Klarstellung des Gesundheitsministeriums zu den Pflegesatzvereinbarungen

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(ots) - Am Mittwoch hat das Bundesgesundheitsministerium
den Entwurf des 2. Pflegestärkungsgesetzes, wie er vom Kabinett
verabschiedet wurde, vorgestellt. Im Mittelpunkt standen die
beträchtlichen Verbesserungen, welche für die heutigen
Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen ab 2017, verbunden mit dem
neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, kommen. Daneben gab es eine
Klarstellung zu den Pflegesatzvereinbarungen. Die Pflegesätze sollen
für das Jahr 2016 nicht wie ursprünglich geplant eingefroren werden.
Auf diese Weise sollen die teil- und vollstationären Einrichtungen in
die Lage versetzt werden, über erforderliche Anpassungen der
Pflegesätze, beispielsweise aufgrund von Gehaltssteigerungen, zu
verhandeln. "Damit hat das Gesundheitsministerium eine wichtige
Korrektur des Referentenentwurfes vorgenommen und durch die
ausdrückliche Klarstellung dem Anliegen des bpa, der Einrichtungen
und der Pflegekräfte Rechnung getragen", sagt der Präsident des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa), Bernd
Meurer.

Zudem haben das Gesundheitsministerium und die Bundesregierung
eine weitere wichtige Weichenstellung vorgenommen. Bis Mitte 2020
soll ein Personalbemessungsverfahren entwickelt und erprobt werden.
Dieses Verfahren soll wissenschaftlich fundiert sein und den
Personalbedarf in den Pflegeeinrichtungen nach einheitlichen
Grundsätzen qualitativ und quantitativ bestimmen. Der bpa hatte in
der Vergangenheit immer wieder die sehr unterschiedlichen und
unzureichenden Landesregelungen zur Personalausstattung kritisiert
und verbesserte Personalschlüssel eingefordert.

"Ein wichtiges und richtiges Signal", so Meurer, "aber bis Mitte
2020 sind es noch fünf Jahre. Wir brauchen auf dem Weg dahin eine
schnellere Verbesserung."

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)




bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 260.000 Arbeitsplätze und circa
20.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 20,6 Milliarden Euro.



Pressekontakt:
Rückfragen: Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.: 030/30 87 88 60,
www.bpa.de


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Datum: 13.08.2015 - 11:45 Uhr
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