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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige liegt auch 2015 im Trend

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige liegt auch 2015 im Trend

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Setzt sich der Trend fort, könnten am Jahresende rund 20.000 Selbstanzeigen bei den zuständigen Finanzämtern eingegangen sein. Für Steuerhinterzieher ist die Selbstanzeige der einzige Ausweg.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Rund 10.500 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung sind nach Angaben der Finanzministerien der 16 Bundesländer in den ersten sechs Monaten 2015 eingegangen. Hochgerechnet könnten es am Jahresende rund 20.000 Selbstanzeigen sein. 2014 waren es zwar doppelt so viele. Doch in den Jahren zuvor deutlich weniger. Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten scheint demnach weiterhin für etliche Bundesbürger zu einem Problem geworden zu sein, dessen sie sich mit Hilfe der Selbstanzeige entledigen wollen.

Denn die Gefahr, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist spürbar angestiegen. Die Gründe sind vielfältig. Der Ankauf sog. Steuer-CDs etwa. Aber auch verschiedene Maßnahmen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Steuerhinterziehung zeigen Wirkung. Auch die Banken sagen dem Schwarzgeld inzwischen dem Kampf an. 2017 startet zudem der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen. Ehemalige Steueroasen sind spätestens dann kein sicheres Versteck mehr für unversteuerte Kapitaleinkünfte. Noch können Steuersünder die Selbstanzeige nutzen, um gegenüber dem Finanzamt reinen Tisch zu machen und sich so einer Strafverfolgung zu entziehen. Dies ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht entdeckt ist.

Die Zeit läuft den Steuersündern langsam davon. Allerdings muss eine Selbstanzeige nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern sie muss auch vollständig und fehlerfrei sein. Die hohen Anforderungen sind für den Laien allerdings kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb nicht wirken kann, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu betrauen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige dementsprechend so verfassen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann.





Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sorgt die erfolgreiche Selbstanzeige für komplette Straffreiheit. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden muss.

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Datum: 18.08.2015 - 10:05 Uhr
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