(ots) - ANST für "Ansteckungsgefahr" - die Polizei darf in
ihrem bundesweiten Informationssystem INPOL weiterhin Menschen mit
diesem Kürzel kennzeichnen. Es kann bei Menschen mit HIV sowie
Hepatitis-B- oder Hepatitis-C-Infektion eingesetzt werden.
Die Innenministerkonferenz hat bei ihrer Sitzung vom 24. bis 26.
Juni in Mainz einen entsprechenden Entschluss gefasst. Dies berichtet
Berlins Innensenator Frank Henkel in einer Mitteilung ans
Abgeordnetenhaus von Berlin.
Dazu erklärt Winfried Holz vom Vorstand der Deutschen AIDS-Hilfe:
"Gegen jede Vernunft haben die Innenminister sich für eine
Beibehaltung dieser stigmatisierenden und fachlich unsinnigen Praxis
entschieden. Sie produzieren damit Scheinsicherheit zum Schaden der
Betroffenen. Wir appellieren an die Länder, von der Möglichkeit der
Kennzeichnung keinen Gebrauch zu machen."
Die Speicherung "personengebundener Hinweise" (PHW) zu den
genannten Infektionskrankheiten verletzt das Grundrecht auf
informationelle Selbstbestimmung und trägt nicht zum Schutz von
Polizeibeamten bei. Stattdessen suggeriert sie ein hohes Risiko, wo
eine Ãœbertragung sehr unwahrscheinlich ist.
Die Deutsche AIDS-Hilfe hat die INPOL-Kennzeichnung mit dem
Warnhinweis ANST deswegen immer wieder kritisiert.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Mitteilung des
Berliner Innensenators (http://ots.de/TdcxN) und unseren
Pressemitteilungen vom 23.5.2014 und 19.9.2014:
http://ots.de/FFVFA
http://ots.de/BbOSP
Bericht auf queer.de:
http://www.queer.de/detail.php?article_id=24403
Pressekontakt:
Deutsche AIDS-Hilfe
Holger Wicht
Pressesprecher
Tel. (030) 69 00 87 - 16
holger.wicht(at)dah.aidshilfe.de
www.aidshilfe.de