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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bewahrt vor hohen Strafen

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige bewahrt vor hohen Strafen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Obwohl die Regeln für die Selbstanzeige zum Jahresbeginn verschärft wurden, ist sie für viele Steuersünder immer noch die goldene Brücke, um in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Knapp 40.000 Selbstanzeigen wegen Steuerhinterziehung zählten die zuständigen Finanzbehörden im vergangenen Jahr. Trotz der erhöhten Anforderungen gingen auch in den ersten sechs Monaten 2015 bereits ca. 10.500 Selbstanzeigen bei den Behörden ein. Der Grund liegt auf der Hand: Die Angst vor der Entdeckung steigt. Obwohl die Selbstanzeige schwieriger und ggfs. durch zu zahlende Strafzuschläge auch teurer geworden ist, ist sie immer noch deutlich angenehmer als eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Denn dann drohen hohe Geldstrafen. Ab einer Hinterziehungssumme von 100.000 Euro sind Freiheitsstrafen möglich.

Um einer Strafverfolgung zu entgehen, ist die Selbstanzeige alternativlos. Sie ist aber nur dann möglich, wenn die Steuerhinterziehung durch die Behörden noch nicht entdeckt ist. Die Fahnder werden im Kampf gegen Steuerhinterziehung nicht müde. Nach wie vor werden Daten von angekauften Steuer-CDs ausgewertet, internationale Banken kooperieren mit den Behörden. Es wird immer schwieriger, die Steuerhinterziehung vorm Fiskus zu verbergen. Wer es trotzdem versucht, riskiert eine hohe Strafe. 2017 startet zudem der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen.

Die Luft wird spätestens dann für Steuerhinterzieher immer dünner. Noch kann die Selbstanzeige die Rückkehr in die Steuerlegalität ebnen, wenn sie rechtzeitig gestellt wird, vollständig und fehlerfrei ist. Die hohen Anforderungen an die Selbstanzeige sind von einem Laien kaum zu erfüllen. Fehlerquellen lauern an vielen Stellen. Darum sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Die Gefahr, dass sie dann fehlschlägt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die Selbstanzeige entsprechend so verfassen, dass sie wirkt.





Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro sorgt die erfolgreiche Selbstanzeige für Straffreiheit. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 19.08.2015 - 10:30 Uhr
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