Kartographierter Alltag / Ein Pflegetagebuch kann gar nicht zu detailliert sein - ein paar Beispiele
(ots) - Wer einen Angehörigen zuhause pflegt und
Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragen will, sollte ein
Pflegetagebuch führen. Es hilft auch dem Medizinischen Dienst der
Krankenversicherer (MDK) bei seiner Beurteilung. Das Apothekenmagazin
"Senioren-Ratgeber" rät, diese Dokumentation sehr detailreich zu
führen. Beispiel Hilfen beim Waschen, Baden oder Duschen: Stellen Sie
etwa der pflegebedürftigen Person einen Hocker hin? Reichen Sie ihr
den Waschlappen? Schrauben Sie die Zahnpastatube auf und zu? Oder
Toilettengang: Wischen Sie den Po ab? Helfen Sie dabei, die Kleider
wieder zu richten? Wechseln Sie Vorlagen oder Stomabeutel?
Verschweigen Sie dies nicht aus falscher Scham. Zwar muss sich der
Mitarbeiter des MDK auch selbst einen Eindruck verschaffen, was der
Gepflegte selbst noch kann und wozu er Hilfe braucht, aber das
Pflegetagebuch spielt immer eine Rolle und ist im Falle eines
Widerspruch gegen einen nicht akzeptablen Bescheid ein wichtiges
Dokument.
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Das Apothekenmagazin "Senioren Ratgeber" 8/2015 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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Datum: 27.08.2015 - 08:00 Uhr
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