Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung: Warnung vor Musterformularen und Vordrucken
(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-muster-formulare-und-vordrucke.html Nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen. Mit Musterformularen, Vordrucken u.Ä. lassen sich diese Anforderungen nicht erfüllen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige/selbstanzeige-muster-formulare-und-vordrucke.html) wegen Steuerhinterziehung kann zur Straffreiheit führen, wenn sie rechtzeitig, vollständig und fehlerfrei ist. Nachdem die Regeln für die Selbstanzeige zum 1. Januar 2015 verschärft wurden, lassen sich diese Anforderungen von dem Laien kaum erfüllen. Daher sollte er sich auch nicht von Vordrucken oder Musterformularen täuschen lassen, die den Eindruck erwecken, eine Selbstanzeige ließe sich mit ein wenig Zeitaufwand und ohne kompetente Hilfe verfassen. Denn das Ergebnis ist dann praktisch schon vorprogrammiert: Die Selbstanzeige ist unvollständig, fehlerhaft und wirkt nicht. Strafverfolgung und eine mögliche Verurteilung wegen Steuerhinterziehung sind die Konsequenz.
Eine Selbstanzeige muss zwar rechtzeitig also vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung gestellt werden. Dieser Zeitdruck darf aber nicht dazu führen, dass die Selbstanzeige nur oberflächlich verfasst wird. Musterformulare und Vordrucke erwecken den Eindruck, dass neben Angaben zur Person nur einige Fragen beantwortet werden müssen und schon ist die strafbefreiende Selbstanzeige fertig. So einfach ist es in der Praxis aber nicht. Denn die Angaben zu allen betroffenen Steuerarten müssen detailliert und vollständig sein. Die entsprechenden Unterlagen dürfen nicht fehlen und müssen häufig erst von der Bank angefordert werden. Sind die Angaben unvollständig, schlägt die Selbstanzeige fehl. Nachträgliche Korrekturen sind nicht möglich.
Ein spezialisiertes Team von im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälten und Steuerberatern kann jeden Fall individuell einschätzen und weiß, welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie zur Straffreiheit führt. Banken stellen die benötigten Unterlagen nicht immer umgehend zur Verfügung. Auch hier können Rechtsanwälte und Steuerberater schnell und diskret helfen. Sie sorgen mit ihrem Fachwissen dafür, dass am Ende eine Selbstanzeige steht, die alle Anforderungen erfüllt und strafbefreiend wirkt. Bei Hinterziehungsbeträgen von mehr als 25.000 Euro müssen dann neben den Steuerschulden samt Zinsen noch Strafzuschläge gezahlt werden, damit die Angelegenheit vom Tisch ist.
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