(ots) -
- Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" bietet zinslose
Darlehen mit Laufzeit bis zu 30 Jahre und 10 Jahre Zinsbindung
- Verfügbares Gesamtvolumen 300 Mio. EUR
- Schaffung von bis zu 30.000 Unterkunftsplätzen
Die KfW unterstützt die Kommunen in Deutschland kurzfristig bei
der Unterbringung von Flüchtlingen mit einer Sonderförderung
"Flüchtlingsunterkünfte". Ab sofort stehen Städten und Gemeinden
zinslose KfW-Darlehen für Investitionen in den Neu- und Umbau, die
Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften zur
Verfügung. Das verfügbare Gesamtvolumen der Sonderförderung beträgt
300 Mio. EUR. Damit können je nach Art der Unterkünfte bis zu 30.000
Plätze geschaffen werden. Für diese Sonderförderung nutzt die KfW ihr
bestehendes Programm Investitionskredit Kommunen (IKK). Die Kommunen
können zwischen Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der
Zinssatz beträgt einheitlich 0,0 % und ist für 10 Jahre festgelegt.
Die Kredite werden in der Reihenfolge der Antragseingänge zugesagt.
Je nach Antragsaufkommen wird die KfW über eine Aufstockung des
Programms entscheiden.
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder, sagte: "Die
hohe Zahl an Menschen, die in Deutschland Zuflucht suchen, ist auch
eine finanzielle Herausforderung für unser Land. Eine angemessene
Unterbringung ist aber die Basis für die gesellschaftliche
Integration. Die KfW unterstützt die Kommunen daher bei der
Bereitstellung von geeigneten Unterkünften für Flüchtlinge."
Bereits in der Vergangenheit hat die KfW mit Sonderprogrammen, wie
beispielsweise dem Konjunkturprogramm, schnell und wirksam zur
Bewältigung besonderer Herausforderung beigetragen.
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