(ots) - An vielen Produkten prangt eins: Gütesiegel sollen
Verbrauchern die Entscheidung beim Einkauf erleichtern. Tatsächlich
aber ist die Vielfalt der Prüfzeichen, die einen aus dem Regal
anlachen, oft eher verwirrend. Denn was bedeuten die verschiedenen
Auszeichnungen? Und wer testet und kontrolliert sie? "Ein Gütesiegel,
auf das sich Verbraucher in Punkto Sicherheit wirklich verlassen
können, ist das GS-Zeichen", sagt Experte Christian Schipke von der
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Die BAuA
hat verschiedene Aufgaben aus dem Produktsicherheitsgesetz. Und auf
der Basis dieses Gesetzes wird das begehrte Zeichen für "Geprüfte
Sicherheit" vergeben.
Strenge Kriterien, regelmäßige Kontrollen
Die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH), die mit ihrer Arbeit dazu
beitragen will, Unfälle zu vermeiden, erklärt, warum das GS-Zeichen
besonderen Schutz gewährleistet. Bevor sich ein Produkt mit diesem
Prüfsiegel schmücken darf, wird es sehr gründlich inspiziert. Dabei
werden sämtliche Aspekte unter die Lupe genommen, die Leib und Leben
der Benutzer schädigen könnten - mechanische, elektrische aber auch
chemische. Prüfen dürfen ausschließlich unabhängige, staatlich
anerkannte Fachleute, zum Beispiel vom TÜV. Sie führen auch nach
einer erfolgten Zertifizierung regelmäßige Kontrollen durch. Insofern
wird ein Produkt nicht nur einmal mit einem GS-Siegel ausgezeichnet,
sondern unterliegt weiterhin strengen Überprüfungen, bei denen auch
neue Entwicklungen in der Technik berücksichtigt werden. Trotzdem ist
das GS-Zeichen kein Qualitätssiegel. Es bestätigt Sicherheitsaspekte;
über Lebensdauer und Leistung des Produkts sagt es nichts aus.
Ob Maschinen, Werkzeuge, Leitern, Lampen, Haushaltsgeräte oder
Kinderspielzeug - jeder Hersteller kann für sein Produkt eine
GS-Prüfung beantragen. Im Gegensatz zur CE-Kennzeichnung, mit der ein
Hersteller lediglich verpflichtet ist zu bestätigen, dass er die
gesetzlichen Bestimmungen für sein Produkt einhält, ist die
GS-Kennzeichnung eine freiwillige Kür. Wobei nur Geräte und Waren für
eine GS-Zertifizierung zugelassen werden, die unter das
Produktsicherheitsgesetz fallen. Kleidung oder Lebensmittel etwa sind
ausgenommen. Das ist nicht unbedingt logisch, hat sich aber
historisch so entwickelt. Denn die Produktsicherheit ist aus dem
Arbeitsschutz und der Unfallforschung entstanden.
Nach wie vor ist das GS-Zeichen, das 1977 in Deutschland
eingeführt wurde, das einzig gesetzlich geregelte Gütesiegel in
Europa. Es ist weltweit anerkannt. Das ruft natürlich auch Fälscher
auf den Plan. Wenn Verbraucher trotz richtiger Handhabung
Sicherheitsmängel an einem Produkt mit GS-Siegel feststellen, können
sie sich an das nächste Gewerbeaufsichtsamt wenden.
Weitere Tipps bietet die in Einzelexemplaren kostenlose Broschüre
"Gefährliche Produkte in Haushalt und Freizeit", herausgegeben von
der BAuA und der DSH.
Bestellwege:
per Post: DSH, "Gefährliche Produkte", Holsteinischer Kamp 62, 22081
Hamburg
per Mail: bestellung(at)das-sichere-haus.de, "gefährliche Produkte"
per Internet: www.das-sichere-haus.de/broschueren/haushalt.
Dort gibt es auch die Preisstaffel für größere Mengen.
Hinweis für Printredaktionen:
Das Cover (druckfähiges Format) der Broschüre "Gefährliche
Produkte in Haushalt und Freizeit" kann kostenlos herunter geladen
werden unter: www.das-sichere-haus.de/Presse/Bilder/Titelbilder.
Ãœber die DSH:
Die Aktion DAS SICHERE HAUS (DSH) informiert über Unfallgefahren
in Heim und Freizeit. Mit ihrer Arbeit will die gemeinnützige DSH
dazu beitragen, die hohen Unfallzahlen zu senken: Pro Jahr
verunglücken in Deutschland rund 5,9 Millionen Menschen in den
vermeintlich sicheren eigenen vier Wänden, bei der Gartenarbeit, beim
Heimwerken, beim Sport oder bei anderen Freizeitaktivitäten.
Pressekontakt:
Jörg Feldmann, Pressereferent der BAuA,
Tel.: 0231 / 9071-2330, Fax: 0231 / 9071-2362,
Mail: presse(at)baua.bund.de
Dr. Susanne Woelk, DSH-Geschäftsführerin.
Tel.: 040 / 29 81 04 62, Fax: 040 / 29 81 04 71,
Mail: s.woelk(at)das-sichere-haus.de.