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BWF-Stiftung: Polizei verhaftet vier mutmaßliche Drahtzieher

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BWF-Stiftung: Polizei verhaftet vier mutmaßliche Drahtzieher

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/bwf-stiftung.html Im Anlegerskandal um die BWF-Stiftung (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/bwf-stiftung.html) hat die Polizei vier Verdächtige festgenommen, die für den mutmaßlichen Anlagebetrug verantwortlich sein sollen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Seit Februar überschlugen sich die Ereignisse bei der BWF-Stiftung. Im Zuge einer groß angelegten Razzia wurden knapp fünf Tonnen Gold sichergestellt, das aber zu großen Teilen nicht echt sein soll. Die Finanzaufsicht BaFin gab der BWF-Stiftung die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts auf. Die angenommenen Gelder sollten unverzüglich an die Anleger zurückgezahlt werden. Dies wiederum ist nicht möglich, weil der Trägerverein, der Bund deutscher Treuhandstiftungen (BDT), inzwischen Insolvenz angemeldet hat. Rund 6000 Anleger fürchten um ihr Geld.

Die Staatsanwaltschaft Berlin ermittelt weiter wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs, gewerbsmäßiger Urkundenfälschung und Verstoß gegen das Kreditwesengesetz. Die vier Personen, die jetzt in Berlin, Teltow und in der Nähe von Köln festgenommen wurden, sollen die Drahtzieher des mutmaßlichen Anlagebetrugs sein. Insgesamt sollen bei den Anlegern Gelder in Höhe von rund 54 Millionen Euro eingesammelt worden sein. Die Ermittler gehen davon aus, dass von dieser Summe ein zweistelliger Betrag nicht wie vorgesehen zum Ankauf von physischem Gold und somit vertragswidrig und betrügerisch verwendet worden sei.

Die Anleger müssen mit hohen finanziellen Verlusten bis hin zum Totalverlust rechnen. Denn im Insolvenzverfahren des BDT ist nicht davon auszugehen, dass ausreichend Insolvenzmasse zur Verfügung stehen wird, um alle Forderungen vollständig zu bedienen. Daher sollten die Anleger alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um nicht auf dem Schaden sitzen zu bleiben. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.





Sollten sich die Betrugsvorwürfe bestätigen, kommen Ansprüche gegen die Verantwortlichen in Betracht. Darüber hinaus kann auch geprüft werden, ob Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler wegen fehlerhafter Anlageberatung bestehen. Sie hätten die Anleger u.a. umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informieren müssen.

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Datum: 07.09.2015 - 10:50 Uhr
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