(ots) - Die ärztliche Schweigepflicht gilt entgegen
häufiger Annahme nicht absolut. Die Ärzte des German-Wings-Copiloten,
der bei seinem Suizid alle Passagiere mit in den Tod nahm, hätten sie
brechen dürfen, wenn sie geahnt hätten, was in ihm vorging. Das
erklärt der Rechtsanwalt Dr. Matthias Losert in der "Apotheken
Umschau". Er hat über das Arztgeheimnis und dessen Grenzen promoviert
und schränkt zum Fall des Piloten gleich ein: "Gerade Suizidalität
ist extrem schwierig einschätzbar." Andere Fälle sind gesetzlich
geregelt beziehungsweise gerichtlich entschieden. Bei einem Mann, der
sich weigerte, der Ehefrau seine HIV-Infektion zu gestehen, urteilte
ein Gericht, dass sein Arzt sie informieren durfte. Das
Kinderschutzgesetz erlaubt Ärzten seit 2012 das Jugendamt zu
informieren, wenn sie das Kindeswohl gefährdet sehen und merken, dass
die Eltern nicht handeln. Gunnar Duttge, Professor für Medizinrecht
in Göttingen, warnt allerdings davor, die Schweigepflicht weiter
aufzuweichen. "Ärzte sollen hier Aufgaben von Sozialarbeitern
übernehmen und Entscheidungen treffen, auf die sie nicht vorbereitet
werden", sagt er und fordert, Ärzte schon im Studium besser auf
juristische Grenzfälle vorzubereiten.
Dieser Text ist nur mit Quellenangabe zur Veröffentlichung frei.
Das Gesundheitsmagazin "Apotheken Umschau" 9/2015 A liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
www.apotheken-umschau.de