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Falsche Erbschaftssteuerbescheide

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Falsche Erbschaftssteuerbescheide

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html Fast jeder zweite Bescheid über die Erbschaftssteuer ist falsch. Das geht aus Zahlen des Landesrechnungshofs NRW hervor. Auf die Erben können Nachzahlungen und Strafen zukommen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Landesrechnungshof NRW hat rund 1200 Erbschaftssteuerbescheide geprüft. Das Ergebnis: Fast jeder zweite Bescheid ist falsch, berichtet das Handelsblatt am 3. September 2015. Dadurch sollen dem Fiskus rund 15 Millionen Euro an Erbschaftssteuer (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html)entgangen sein.

Für die betroffenen Erben ist das allerdings kein Grund zur Freude. Im Gegenteil: Auf sie können nicht nur Steuernachzahlungen zukommen, sondern ggfs. auch Strafen bis zur Freiheitsstrafe, falls sie in der Erbschaftssteuererklärung absichtlich etwas verschwiegen haben. Die zuständigen Finanzämter können die Erbschaftssteuerbescheide nun noch bis sieben Jahre nachträglich korrigieren. In Fällen von Steuerhinterziehung sogar für den Zeitraum von zehn Jahren.

Typische Fehlerquellen bei der Erbschaftssteuererklärung seien nach Angaben des Landesrechnungshofs NRW etwa die Versorgungsfreibeträge oder auch die Angaben zu Auslandsimmobilien im Nachlass. Angesichts der hohen Zahl falscher Steuerbescheide wird deutlich, dass die Erbschaftssteuererklärung ein schwieriges Unterfangen für den Laien ist. Selbst wenn keine Absicht besteht, kann es zu fehlerhaften Angaben kommen. Sollte das Finanzamt absichtliche Steuerhinterziehung vermuten, müssen die Erben mit einer Strafverfolgung und einer möglichen Verurteilung rechnen. Das Strafmaß reicht von Geldstrafen bis Freiheitsstrafen. Da die Tat dann als entdeckt gilt, dürfte auch eine Selbstanzeige nicht mehr möglich sein.

Dennoch sollten Betroffene die Angaben kontrollieren und ggfs. korrigieren. Denn selbst in diesen Fällen dürfte sich eine Selbstanzeige immer noch strafmildernd auswirken.





Um falsche Angaben bei der Erbschaftssteuererklärung und damit verbundene Schwierigkeiten mit dem Finanzamt zu vermeiden, können sich Erben an ein kompetentes Team vom im Steuerrecht erfahrenen Rechtsanwälten und Steuerberatern wenden. Angesichts der Komplexität der Erbschaftssteuer, die zudem auch noch einem stetigen Wandel unterworfen ist, ist es für den Laien äußerst schwierig eine fehlerfreie Erbschaftssteuererklärung abzugeben.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/erbschaftssteuer.html

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Datum: 09.09.2015 - 11:25 Uhr
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