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Steuerhinterziehung: Geld und guter Ruf gehen verloren - Ausweg Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Geld und guter Ruf gehen verloren?Ausweg Selbstanzeige

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Steuerhinterzieher haben bei Entdeckung der Tat mehr als Geld zu verlieren. Sie verlieren auch ihren guten Ruf. Die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)kann sie vor Strafe und Imageverlust bewahren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Wer noch immer versucht, unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen, treibt ein riskantes Spiel. Denn das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird, ist in den vergangenen Jahren durch verschiedene Maßnahmen kontinuierlich gestiegen und wird auch künftig noch weiter steigen. Stellvertretend seien nur der Ankauf von Steuer-CDs, Gruppenanfragen oder der automatische Informationsaustausch von Bankdaten ab 2017 genannt.

Für die Steuerhinterzieher steht viel auf dem Spiel. Wird die Tat entdeckt, müssen sie die Steuerschulden samt Zinsen ohnehin nachzahlen. Zusätzlich drohen empfindliche Geldstrafen oder ggfs. auch Haftstrafen. Darüber hinaus können die Täter auch noch ihren guten Ruf verlieren, wenn die Steuerhinterziehung bekannt wird. Das gilt nicht nur für prominente Steuersünder. Auch im Kreis von Freunden, Kollegen oder Nachbarn kann der gute Ruf schnell ramponiert sein, wenn die Steuerhinterziehung auffliegt und auch noch bekannt werden sollte.

Nach wie vor haben Steuersünder aber die Möglichkeit, die Folgen ihrer Steuerhinterziehung zu verhindern, indem sie eine Selbstanzeige stellen. Dadurch kann die Strafverfolgung und eine drohende Verurteilung verhindert werden. Das gelingt aber nur, wenn die Selbstanzeige auch die hohen Anforderungen erfüllt, die vom Gesetzgeber an sie gestellt werden. Dazu muss sie zunächst rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat durch die Behörden, abgegeben werden. Das alleine reicht aber nicht aus. Die Selbstanzeige muss auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie wirken kann.





Für den Laien sind diese Anforderungen kaum zu erfüllen. Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei sind Fehler fast vorprogrammiert und in der Konsequenz misslingt die Selbstanzeige. Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater beauftragt werden, die jeden Fall individuell und diskret behandeln können, so dass am Ende eine erfolgreiche und strafbefreiende Selbstanzeige steht.

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Datum: 09.09.2015 - 12:30 Uhr
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