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Ownership Feeder Quintett: Containerschiffe MS O.M. Aestatis und MS K-Water vor dem Verkauf

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Ownership Feeder Quintett: Containerschiffe MS O.M. Aestatis und MS K-Water vor dem Verkauf

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ownership-emissionshaus-gmbh.html Der Dachfonds Ownership Feeder Quintett steht unter Druck. Die beiden Containerschiffe MS O.M. Aestatis und MS K-Water müssen offenbar verkauft werden, um eine Insolvenz der Zielfonds zu vermeiden.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Emissionshaus Ownership (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/ownership-emissionshaus-gmbh.html) legte den Schiffsfonds Feeder Quintett im Jahr 2007 auf. Konzipiert war der Fonds als Dachfonds, der in fünf Zielfonds investierte. Investitionsobjekte waren die drei Containerschiffe MS O.M. Aestatis, MS K-Water und MS Hoheriff sowie die zwei Mehrzweckfrachter MS Sarah Friederich und MS Senta Friederich.

Wirtschaftliche Probleme bei dem Dachfonds sind nicht neu. Die MS Hoheriff musste bereits 2014 verkauft werden. Wie "fonds professionell online" berichtet, sollen nun auch die MS O.M. Aestatis und MS K-Water verkauft werden, um eine Insolvenz der Zielfonds zu vermeiden. Hintergrund ist offenbar, dass die finanzierende Bank nicht mehr mitspielt. Allerdings werden die zu erwartenden Verkaufserlöse wahrscheinlich nicht reichen, um die Verbindlichkeiten gegenüber der Bank zu decken, teilte Ownership den Anlegern mit. Diese müssen nun noch über das Verkaufskonzept abstimmen.

Für die Anleger entwickelte sich die Beteiligung an dem Schiffsfonds Ownership Feeder Quintett nicht wie erhofft. Die prospektierten Ausschüttungen wurden nicht erreicht. Nun könnten durch den Verkauf der Schiffe finanzielle Verluste auf die Anleger zukommen. Allerdings haben die Anleger auch die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz von einem im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen.

Schadensersatzansprüche können z.B. aus einer fehlerhaften Anlageberatung entstanden sein. Im Zuge einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken, insbesondere das Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Denn Schiffsfonds sind keineswegs die sichere Geldanlage als die sie oft dargestellt wurden. Ein Beleg dafür sind die zahlreichen Insolvenzen von Schiffsfonds in den vergangenen Jahren. Darüber hinaus hätten die vermittelnden Banken auch ihre Rückvergütungen (Kick-Backs) nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zwingend offen legen müssen.





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Datum: 10.09.2015 - 11:45 Uhr
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