(ots) - KOMMENTAR · GEHEIMNISVERRAT
Gratwanderung Skandal! Skandal? Wer jetzt schon die große Keule
rausholt, weil die Stuttgarter Staatsanwaltschaft im Landtag gegen
Unbekannt ermitteln will, liegt daneben. Zunächst tut die
Strafverfolgungsbehörde, was sie zu tun hat, wenn sie denn den
Verdacht hat, dass eine strafbare Verletzung des Dienstgeheimnisses
und einer besonderen Geheimhaltungspflicht vorliegen könnte. Dass
dieser über das Innen- und dann das Justizministerium die Behörde
erreicht hat, ist ebenfalls nicht verwerflich. Gelangen
Informationen, in diesem Fall Zeugenaussagen eines
Verfassungsschützers aus einer extra nicht öffentlich angesetzten
Sitzung des NSU-Untersuchungsausschusses, an die Öffentlichkeit, ist
der Verdacht jedenfalls nicht aus der Luft gegriffen. Man müsste
schon den Straftatbestand streichen, um der Staatsanwaltschaft
Einhalt bieten zu können. Deshalb auch wollen die Landtagsfraktionen
mehrheitlich die nötige Zustimmung zur Einleitung von Ermittlungen
erteilen. Sollten aber neben Abgeordneten (deren Immunität im
konkreten Fall erst aufgehoben werden müsste) und
Landtagsmitarbeitern auch der fragliche Journalist und seine Zeitung
ins Visier der Strafverfolger geraten, gäbe es Grund zum Alarm. Denn
die Pressefreiheit ist, wie das Verfassungsgericht erst jüngst
bekräftigt hat, mit dem Geheimnisverratsparagrafen nicht einfach
auszuhebeln. Man wird genau hinschauen, wie die Gratwanderung
verläuft.
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Südwest Presse
Ulrike Sosalla
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