PresseKat - OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen

OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen

ID: 1261041

OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als"Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Eine Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Bankenbranche bezeichnen lassen. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 18. Juni 2015 entschieden (Az.: 6 U 46/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Ein Presseorgan, das sich selbst als "publizistisches Sprachrohr" einer bestimmten Bankengruppe bezeichnet, darf eine andere Bank nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen und Werbepartnern raten, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden. Dies sei ein Verstoß gegen das im Wettbewerbsrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html) verankerten Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), urteilte das OLG Frankfurt.

Die betreffende Redaktion fuhr schwere Kaliber gegen die Bank auf, die sich nicht in Formulierungen wie "Schmuddelkind" erschöpften. Vielmehr wurden Werbepartner auch aufgefordert, die Zusammenarbeit mit dieser Bank zu beenden, sprach von Verschwendung von Steuergeldern und forderte dazu auf, entsprechende Sponsorenverträge zu beenden. Dies stelle eine unlautere Herabsetzung der Bank sowie deren gezielte Behinderung im Sinne eines Boykottaufrufs dar, so das OLG.

Das Landgericht hatte die Klage der Bank auf Unterlassung und Schadensersatz noch abgewiesen. Denn die Beklagte sei keine Mitbewerberin der Bank und habe durch die Äußerungen auch keine geschäftliche Handlung begangen. Daher seien keine wettbewerbsrechtlichen Ansprüche gegeben. Auch das Unternehmenspersönlichkeitsrecht sei nicht verletzt worden, da die Grenze zur sog. Schmähkritik nicht überschritten sei.

Das OLG hingegen sah die Unterlassungsansprüche durch die Bank gegeben. Die Äußerungen der Redaktion seien geschäftliche Handlungen, da sie darauf abzielten, den Absatz von bestimmten Mitbewerbern der Bank zu fördern. Dadurch sei der sog. Drittabsatzförderungszusammenhang gegeben. Dies werde schon dadurch deutlich, dass sich die Beklagte als "publizistisches Sprachrohr" für eine bestimmte Bankengruppe bezeichnet habe. Die Bezeichnung "Schmuddelkind" sei zudem eine besonders grobe Herabsetzung.





Der Gesetzgeber hat im Wettbewerbsrecht bewusst Grenzen gesetzt. So werden Verstöße gegen das UWG streng geahndet. Abmahnungen, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsklagen können die Folge von Wettbewerbsverstößen sein.

Zur Durchsetzung oder Abwehr derartiger Forderungen können sich Unternehmen an im Wettbewerbsrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei im Kapitalmarktrecht, Bankrecht und im Steuerrecht und Gesellschaftsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
info(at)grprainer.com
+49 221 2722750
http://www.grprainer.com/



drucken  als PDF  an Freund senden  FWU AG wird Alleinaktionär bei ATLANTICLUX Lebensversicherung S.A. Ford-Flaggschiffe feiern Premiere bei Auto Ackert
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 11.09.2015 - 11:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1261041
Anzahl Zeichen: 2953

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: +49 221 2722750

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"OLG Frankfurt: Bank muss sich nicht als "Schmuddelkind" der Branche bezeichnen lassen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Euro Grundinvest: Anlegern drohen hohe Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Nach der Gesellschafterversammlung dürfte klar sein, dass die Anleger der Euro Grundinvest Fonds wohl mit hohen Verlusten von bis zu 90 Prozent ihrer Einlage rechnen müssen. GRP ...

Canada Gold Trust: Situation der Anleger spitzt sich zu ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/canada-gold-trust-cgt.html Für die Anleger der Canada Gold Trust Fonds spitzt sich die Lage zu. Offenbar droht der kanadischen Henning Gold Mines die Insolvenz. Im Raum steht weite ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater