(ots) - Bereits in den letzten Wochen war die
Krankenkasse DAK-Gesundheit bundesweit durch pauschale Ablehnungen
von ärztlich verordneter häuslicher Krankenpflege für ihre
Versicherten über einen unzulässigen Fragebogen in die Schlagzeilen
geraten. Der Fragebogen musste zurückgezogen werden, jetzt wird
pauschal und ohne Grund die verordnete Leistung abgelehnt. Den
Versicherten, nicht nur in Mecklenburg-Vorpommern, wird
beispielsweise die Spritze oder die Wundversorgung pauschal
verweigert, auch wenn sie seit Jahren auf die Leistungen angewiesen
sind und diese bisher bewilligt wurden. "Verzweifelte Versicherte und
Angehörige berichten den Pflegediensten derzeit landesweit, dass die
DAK insbesondere ihren Pflegebedürftigen Leistungen streicht, für die
sie zum Teil jahrelang die Kosten übernommen hat. Und das, obwohl die
Menschen auf diese Leistungen angewiesen sind und die Maßnahmen durch
die behandelnden Hausärzte verordnet wurden", berichtet die
stellvertretende Landesvorsitzende des Bundesverbandes privater
Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) Ulrike Kohlhagen.
Die pauschale Verweigerung der Leistungen sei für die
Pflegebedürftigen und deren Angehörige ein riesiges Problem. Zudem
werden selbst die genehmigten Leistungen nicht bezahlt und auch
Pflegedienste Opfer der Sparpolitik. "Ärzte und Pflegedienste lassen
ihre Patienten mit diesem Problem jedoch nicht allein, sie
unterstützen die hilfebedürftigen Menschen und erbringen auch die
Leistungen, die von der DAK mit rechtlich nicht haltbaren
Begründungen abgelehnt wurden im Rechtsschutzverfahren der
Versicherten weiter. Die Folgen für die Pflegedienste: Außenstände,
die sich aufsummieren zu mehreren tausend Euro", erläutert Kohlhagen.
Dies könne vor allem für kleinere Dienste ein großes Problem werden,
wenn sich die DAK trotz erneuter Begründungen für die verordneten
Behandlungspflegeleistungen stur stelle.
Nachdem die DAK kürzlich einen umstrittenen Fragebogen
zurücknehmen musste, mit dem sie Pflegebedürftige dazu bringen
wollte, Pflegeleistungen durch Angehörige übernehmen zu lassen und
auf die professionellen Pflegedienste zu verzichten, sei dies nun ein
weiterer Versuch, auf Kosten der Pflegebedürftigen zu sparen,
vermutet der bpa. "Wenn solche 'Behandlungspflegerischen Leistungen'
vom Arzt verordnet werden, dann sind die Menschen auch auf die
professionelle Versorgung durch Fachkräfte angewiesen. Das weiß auch
die Kasse", kritisiert Kohlhagen. Schließlich sei auch immer wieder
zu erleben, dass die Kasse nach einem Widerspruch der Betroffenen die
Kosten doch übernehmen müsse. "Zum Einlegen von Widerspruch sind
viele ältere Betroffene aber nicht so ohne weiteres in der Lage."
Der bpa fordert die DAK auf Landesebene auf, die rechtlich
unzulässige Praxis der flächendeckenden pauschalen Ablehnung von
notwendiger häuslicher Behandlungspflege umgehend einzustellen.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 8.500 aktiven Mitgliedseinrichtungen (davon 400
in Mecklenburg-Vorpommern) die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-) stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
260.000 Arbeitsplätze und circa 20.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 20,6 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Sven Wolfgram, Leiter der Landesgeschäftsstelle des
bpa e.V. in Mecklenburg-Vorpommern, Telefon: 0172/415 49 35,
www.bpa.de