PresseKat - Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht

ID: 1262395

Wann darf ein Vermieter eineÃœberwachungskamera anbringen?

(firmenpresse) - Vermieter dürfen am Hauseingang weder eine Kamera noch eine Kameraattrappe anbringen, wenn es nicht besondere Gründe gibt, die dies rechtfertigen. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Straftätern reicht nicht aus. Dies entschied laut D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (D.A.S. Leistungsservice) das Amtsgericht Frankfurt am Main.
AG Frankfurt am Main, Az. 33 C 3407/14

Hintergrundinformation:
Bei einer Kameraüberwachung von Mietshäusern gelten andere Regeln als bei Kameras im öffentlichen Raum. Denn hier geht es um den privaten Lebensbereich der Mieter, und eine Überwachung stellt immer einen Eingriff in deren Persönlichkeitsrechte dar. Generell sind Kameras im Eingangsbereich einer Wohnanlage zulässig, wenn sie erforderlich sind, um dem Hausrecht des Vermieters Geltung zu verschaffen. Schilder müssen dann deutlich auf die Überwachung hinweisen und die Aufnahmen dürfen nicht gespeichert werden. Unzulässig sind in jedem Fall eine flächendeckende Überwachung des ganzen Hausflurs sowie die Überwachung öffentlicher Verkehrswege vor dem Haus oder von Nachbargrundstücken. Der Fall: Ein Mieter hatte eines Tages im Hauseingang eine Mini-Kamera entdeckt. Der Vermieter teilte ihm mit, er habe zur Abschreckung gegen Vandalismus und Einbruchsdiebstahl und im Sinne einer erhöhten Sicherheit Kameras anbringen lassen. Diese wären nicht mit einem Aufzeichnungsgerät verbunden. Der Mieter war gegen eine solche Überwachung und ging vor Gericht. Das Urteil: Dem D.A.S. Leistungsservice zufolge gestand das Amtsgericht Frankfurt dem Mieter das Recht zu, die Entfernung der Kamera zu verlangen. Die Installation einer Kamera im Hauseingang sei ein Eingriff in sein allgemeines Persönlichkeitsrecht. Selbst eine Attrappe stelle eine Androhung der ständigen Überwachung seines Kommens und Gehens dar. Seine allgemeine Handlungsfreiheit sei dadurch beeinträchtigt. Ein solcher Eingriff in seine Rechte sei nur gerechtfertigt, wenn es dafür einen guten Grund gebe, wenn also die Überwachung durch besondere Umstände gerechtfertigt wäre. Dies war hier nach Meinung des Gerichts nicht der Fall. Der allgemeine Wunsch nach Abschreckung von Vandalen und Einbrechern begründe solche Eingriffe in die Rechte des Mieters nicht.




Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 14.01.2015, Az. 33 C 3407/14



Diese und weitere Verbraucherthemen finden Sie unter www.ergo.com/verbraucher. Weitere Informationen zur Rechtsschutzversicherung finden Sie unter www.das.de/rechtsportal.

Folgen Sie der D.A.S. auf Facebook und YouTube. Sie finden dort täglich aktuelle Rechtsinfos zur freien Nutzung.

Bitte geben Sie bei Verwendung des bereitgestellten Textmaterials die D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH als Quelle an.

Bei Veröffentlichung freuen wir uns über Ihr kurzes Signal oder einen Beleg - vielen Dank!

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 1928 steht die Marke D.A.S. für Kompetenz und Leistungsstärke im Rechtsschutz. Der D.A.S. Rechtsschutz bietet mit vielfältigen Produkten und Dienstleistungen weit mehr als nur Kostenerstattung. Er ist ein Angebot der ERGO Versicherung AG, die mit Beitragseinnahmen von 2,8 Mrd. Euro im Jahr 2014 zu den führenden Schaden-/Unfallversicherern am deutschen Markt zählt. Die Gesellschaft bietet ein umfangreiches Portfolio für den privaten, gewerblichen und industriellen Bedarf an und verfügt über mehr als 160 Jahre Erfahrung. Über die ERGO Versicherungsgruppe gehört die ERGO Versicherung zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.



PresseKontakt / Agentur:

HARTZKOM
Katja Rheude
Anglerstr. 11
80339 München
das(at)hartzkom.de
089 9984610
http://www.hartzkom.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gutes Frühstück - gute Noten. Altersweitsichtigkeit - der schleichende Sehverlust
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 15.09.2015 - 11:50 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1262395
Anzahl Zeichen: 2963

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Dr. Claudia Wagner
Stadt:

Düsseldorf


Telefon: 0211 477-2980

Kategorie:

Sonstiges



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Der D.A.S. Leistungsservice informiert: Urteile in Kürze - Mietrecht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von D.A.S. Rechtsschutz Leistungs-GmbH