PresseKat - Kritik an zeitlicher Begrenzung des Unterhaltsvorschusses /"Report Mainz", heute, 15. Sept

Kritik an zeitlicher Begrenzung des Unterhaltsvorschusses /"Report Mainz", heute, 15. September 2015, um 21.45 Uhr im Ersten (FOTO)

ID: 1262558

(ots) -
Nach Aussagen von Wissenschaftlern und Politikern erhöht die
zeitliche Befristung des staatlichen Unterhaltsvorschusses die Armut
von Kindern Alleinerziehender. Das berichtet das ARD-Politikmagazin
"Report Mainz" (heute, 15.9.2015, 21.45 Uhr, Das Erste). "Wir wissen,
dass der Wegfall dieses Instruments Kinderarmut verschärft", sagte
Professorin Anne Lenze von der Hochschule Darmstadt. Durch die
Befristung wurde die Zahlung im Jahr 2013 für mehr als 70.000 Kinder
eingestellt. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine
aktuelle Anfrage der Fraktion "Die Linke" hervor, die "Report Mainz"
vorliegt.

2,3 Millionen Kinder wachsen in Deutschland bei Alleinerziehenden
auf, Tendenz steigend. Rund die Hälfte von ihnen bekommt laut Studien
keinen Unterhalt vom anderen Elternteil. Ihnen soll der staatliche
Unterhaltsvorschuss helfen. Die Zahlung ist jedoch begrenzt auf
maximal 72 Monate und bis zum vollendeten 12. Lebensjahr des Kindes,
so regelt es das Unterhaltsvorschussgesetz.

Laut der Antwort der Bundesregierung auf die Anfrage der
Linkspartei haben 2013 insgesamt 468.463 Kinder Unterhaltsvorschuss
bezogen. Im gleichen Jahr wurde die Leistung in 169.455 Fällen
eingestellt, davon in 72.543 Fällen aufgrund der Vollendung des 12.
Lebensjahres oder der Erreichung der Höchstleistungsdauer von 72
Monaten. In 43 Prozent der Fälle wurde die Zahlung des
Unterhaltsvorschusses also durch die Befristung beendet, sie ist
damit der Hauptgrund für den Wegfall der Leistung. Ausreichende
Bezüge vom anderen Elternteil waren dagegen in nur 18 Prozent der
Fälle (30.394) der Grund für das Ende der Leistung. Auch in den
Jahren 2007 bis 2012 wurde die Zahlung des Unterhaltsvorschusses
jedes Jahr in mehr als 70.000 Fällen eingestellt, weil die
Höchstleistungsdauer oder die Altersgrenze erreicht waren.





Gegenüber "Report Mainz" kritisierte Jörn Wunderlich,
familienpolitischer Sprecher der Bundestagsfraktion "Die Linke", die
Befristung deshalb scharf: "Beide Grenzen sind nicht nachvollziehbar
und mit nichts zu begründen. Hat ein Kind nach sechsjährigem Bezug
von Unterhalt oder ein Kind ab dem vollendeten 12. Lebensjahr
plötzlich keinen Bedarf mehr? Durch die Beschränkung beim
Unterhaltsvorschuss werden viele alleinerziehende Familien in die
Armut getrieben. Daher muss die Regierung an dieser Stelle endlich
etwas unternehmen."

Auch die Wissenschaftlerinnen Professorin Anne Lenze, Hochschule
Darmstadt, und Dr. Sabina Schutter, Deutsches Jugendinstitut e.V.,
verwiesen auf die Verschärfung von Kinderarmut durch das Auslaufen
des Unterhaltsvorschusses und forderten im Interview mit "Report
Mainz" eine Entfristung. Professorin Anne Lenze: "Nur eine
verschwindend geringe Zahl der Kinder, die den Unterhaltsvorschuss
benötigen, weil der andere Elternteil nicht zahlt, bekommt ihn. Denn
in vielen Fällen ist die Leistung durch die Befristung ausgelaufen.
In einer Situation, in der wir wissen, dass so viele Elternteile
ihren Unterhaltspflichten nicht nachkommen, ist es ein Skandal, wenn
der Unterhaltsvorschuss zeitlich befristet ist, weil dann die Kinder
ihrem Schicksal überlassen werden und hingenommen wird, dass
Kinderarmut ansteigt." Dr. Sabina Schutter sagte: "Aus Sicht der
Sozialforschung ist eine Befristung sowohl mit Bezug auf die Dauer
als auch mit Bezug auf das Alter falsch. Daten belegen, dass der
Wegfall des Unterhaltsvorschusses die Armut von Kindern erhöht. Und
Armut bedeutet für die Kinder schlechtere Lebensbedingungen,
dauerhaft schlechtere Entwicklungschancen und dauerhaft schlechtere
Teilhabe."

Eine Sprecherin des Bundesfamilienministeriums teilte dazu auf
Anfrage von "Report Mainz" mit: "Der Unterhaltsvorschuss ist eine
sehr wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern mit kleineren
Kindern." Familienministerin Manuela Schwesig (SPD), wünsche sich,
dass die Leistungsdauer und die Altersgrenze ausgebaut würden, so die
Sprecherin weiter. Eine Änderung des Unterhaltsvorschussgesetzes sei
aber dennoch nicht zu erwarten: "Änderungen hinsichtlich der
Altersgrenze und der Höchstleistungsdauer sind derzeit mit Blick auf
den Bundes- und auch die Landeshaushalte nicht geplant", so die
Sprecherin.

Weitere Informationen unter www.reportmainz.de. Zitate gegen
Quellenangabe "Report Mainz" frei. Pressekontakt: "Report Mainz",
Tel. 06131/929-33351.


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Datum: 15.09.2015 - 13:41 Uhr
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