(ots) - Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen
Flüchtlingssituation aufdrängen mag - mit den Asylbewerbern hat das
aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun. Ihr
Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als
den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus
Luxemburg ausschließlich zielt. Deshalb ist er aber nicht minder
wegweisend. Zur Erinnerung: Bürger der Europäischen Union dürfen in
jedem Mitgliedsland leben und dort ihr Glück versuchen. Strittig war
in den vergangenen Jahren immer wieder, inwieweit der Sozialstaat
einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn eine
Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird. Die
EU-Kommission hatte im vergangenen Jahr verlangt, dass die deutschen
Behörden jeden Einzelfall überprüfen müssten. Dieser Idee haben die
Luxemburger Richter nun einen Riegel vorgeschoben. Wer nur kurz in
Deutschland einen Job hatte, kann demnach nicht mit dauerhafter
Alimentierung vom Staat rechnen. Eine individuelle Prüfung sei nicht
nötig. Dieses Urteil kann man nur begrüßen. Zum einen erübrigt sich
damit eine Unmenge an Bürokratie in den Jobcentern. Zum anderen wird
klar gestellt, dass die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU keine
Einladung zum Sozialmissbrauch ist. Alles andere wäre auch politisch
schwer zu vermitteln gewesen. Neu darüber nachdenken ließe sich erst,
wenn aus der europäischen Währungsunion auch eine Sozialunion
erwachsen würde. Doch dafür gibt es keinerlei Anzeichen. So lange die
Sozialsysteme in nationaler Hand sind, muss es auch
Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer geben, die nicht zu
deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben. Dieser Linie sind die
Luxemburger Richter mit ihrem jüngsten Urteil treu geblieben. Und das
ist gut so.
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