(ots) - "Die Molkereigenossenschaften unternehmen als
Vermarktungseinrichtungen ihrer Mitglieder alle Anstrengungen, die
für die Erzeuger völlig unbefriedigende Erlössituation zu verbessern.
Hierzu bedarf es nicht nur höherer Preise für einzelne Produkte,
sondern auch über alle Segmente hinweg, damit es nicht zu
Verzerrungen in den Auszahlungsmöglichkeiten zwischen den in
verschiedenen Produktbereichen tätigen Molkereien kommt. Dies gilt
vor allem für Käse, dessen Herstellung mehr als die Hälfte der Milch
in Deutschland aufnimmt. Dabei stehen auch die Marktpartner in der
Verantwortung, die Wertigkeit der Milcherzeugnisse anzuerkennen",
erklärt Manfred Nüssel, Präsident des Deutschen Raiffeisenverbandes
(DRV) im Anschluss an eine außerordentliche Fachausschuss-Sitzung der
Molkereigenossenschaften in Berlin.
Eine Rückkehr zu mengensteuernden Maßnahmen im EU-Milchmarkt lehnt
der DRV ab. "Angesichts offener Märkte und des Einflusses weltweiter
Angebots- und Nachfrageentwicklungen kann es auf dem europäischen und
nationalen Markt weder mit staatlichen noch privaten Modellen
gelingen, Milchpreise für längere Zeiträume zu gestalten", so Nüssel.
Die von verschiedenen Seiten geforderte Anhebung der
Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver sieht der DRV als
nicht zielführend an. Sie würde lediglich zur Verlängerung des
Preistiefs beitragen. Ausdrücklich begrüßt werden vom DRV Maßnahmen
für eine gezielte Absatz- und Exportförderung in Drittländern zur
Erschließung neuer Märkte sowie der Abbau von Handelshemmnissen. Um
die Exportchancen im Interesse der Milcherzeuger bestmöglich
wahrnehmen zu können, ist die Molkereiwirtschaft auch künftig auf
eine intensive Begleitung und Unterstützung der Politik im Export
angewiesen. Dies reicht vom Einsatz für bilaterale Handelsabkommen
bis hin zur Vereinbarung praxisgerechter Exportbedingungen und
Zertifikaten für deutsche Produkte in Drittländern.
Eine rechtliche Vorgabe zur Einschränkung der genossenschaftlichen
Vollablieferungspflicht lehnt der DRV entschieden ab. Für die
Genossenschaften ergibt sich hieraus eine verlässliche Basis für die
betrieblichen Planungen sowie die notwendigen Investitionen in
Verarbeitung und Vermarktung. Der Vollablieferungspflicht steht die
Vollannahmepflicht der Genossenschaften gegenüber. Das bietet den
Landwirten gerade in Zeiten schwankender Märkte ein hohes Maß an
Sicherheit. Eine Lockerung der Vollablieferungspflicht hätte zugleich
die Aufgabe der Vollannahmepflicht zur Konsequenz.
"Vollablieferungspflicht und Vollannahmepflicht sind zwei Seiten
einer Medaille, die sich sowohl positiv auf das unternehmerische
Handeln der Genossenschaftsmitglieder als auch auf das der
Molkereigenossenschaften auswirken", unterstreicht der DRV-Präsident.
"Die Molkereigenossenschaften werden weiterhin alle Chancen nutzen
und im wirtschaftlichen Interesse der Mitglieder ihre Marktposition
weiter verbessern. So haben sie in ihrer unternehmerischen
Ausrichtung die internationalen Märkte bereits seit geraumer Zeit im
Blick und ihre Marktpräsenz ausgebaut. Auch die Möglichkeiten zur
Verbesserung der eigenen Verarbeitungs- und Vermarktungsstrukturen
werden ständig überprüft und, sofern sich Vorteile für die
beteiligten Unternehmen und deren Mitglieder ergeben, genutzt",
betont Nüssel.
Das DRV-Positionspapier zur Situation am Milchmarkt abrufen:
http://ots.de/YecFe.
Ãœber den DRV
Der DRV vertritt die Interessen der genossenschaftlich
organisierten Unternehmen der deutschen Agrar- und
Ernährungswirtschaft. Als wichtiges Glied der Wertschöpfungskette
Lebensmittel erzielen die 2.316 DRV-Mitgliedsunternehmen im
Agrarhandel und in der Verarbeitung von Agrarerzeugnissen mit rund
82.000 Mitarbeitern einen Umsatz von 66,4 Mrd. Euro. Landwirte,
Gärtner und Winzer sind die Mitglieder und damit Eigentümer der
Genossenschaften.
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