PresseKat - Rehberg: Bund darf in Flüchtlingspolitik finanziell nicht überfordert werden

Rehberg: Bund darf in Flüchtlingspolitik finanziell nicht überfordert werden

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(ots) - Nationale Herausforderungen können gesamtstaatlich
gemeistert werden

Am Donnerstag dieser Woche wird sich die Bundeskanzlerin mit den
Regierungschefs der Länder zum so genannten Flüchtlingsgipfel
treffen. Eventuell wird dabei auch über die Reform der
Bund-Länder-Finanzbeziehungen gesprochen. Hierzu erklärt der
haushaltspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt
Rehberg:

"Sowohl bei der Flüchtlingspolitik als auch bei eventuellen
Beschlüssen zur Reform der Bund-Länder-Finanzbeziehungen handelt es
sich um gesamtstaatliche Herausforderungen, die nicht allein zu
Lasten des Bundes gehen dürfen. Bundesmittel alleine lösen weder die
Flüchtlingssituation noch sorgen sie für eine gute
Finanzverfassungsreform. Bei der anstehenden Vereinbarung geht es
u.a. um eine faire Lastenverteilung, die Lösung struktureller
Probleme und die Zusage der Länder, die Kosten, die den Kommunen
entstehen auch zu übernehmen und die Mittel des Bundes
zweckentsprechend zu verwenden.

Dank der vorausschauenden Finanz- und Haushaltspolitik der
unionsgeführten Koalitionen der vergangenen Jahre und der guten
wirtschaftlichen Entwicklung kann der Bund einen maßgeblichen
finanziellen Anteil beitragen. Er darf aber insgesamt nicht
überfordert werden. Das wichtigste ist, dass es in den Besprechungen
Lösungen für die strukturellen Probleme gibt. Anschließend kann über
eine faire Verteilung der Finanzierung gesprochen werden. Dabei muss
klar sein, dass Gelder des Bundes auch vereinbarungsgemäß von den
Ländern eingesetzt werden und insbesondere bei den Kommunen ankommen.
Denn diese tragen die Hauptlasten für die Unterbringung und Betreuung
der Asylbewerber.

Es darf also nicht wie beispielswiese bei den Mitteln des Bundes
für den sozialen Wohnungsbau laufen: Der Bund stellt den Ländern




jährlich 518 Millionen Euro für den sozialen Wohnungsbau bereit, aber
die wenigsten Länder nutzen diese Mittel auch für den ursprünglich
vereinbarten Zweck. Gesamtstaatlich wären wir viel weiter, wenn die
Länder sich verlässlich an Vereinbarungen hielten und Mittel für die
Kommunen auch an diese weitergäben.

Bei den Verhandlungen darf nicht vergessen werden, dass Bund,
Länder und Gemeinden von deutlich steigenden Steuereinnahmen
profitieren. Von 2014 bis 2019 werden die Steuereinnahmen insgesamt
um rund 125 Milliarden Euro steigen. Von den Steuermehreinnahmen
entfallen gut die Hälfte auf Länder und Kommunen.

Weiter sollte berücksichtigt werden, was der Bund für ein
funktionierendes föderales System leistet. Deutlich wird dies an den
finanziellen Zugeständnissen des Bundes gegenüber Ländern und
Kommunen im Zeitraum 2010 bis 2019 in Höhe von rund 150 Milliarden
Euro.

Es ist eine Frage der Generationengerechtigkeit, dass wir die
aktuellen Herausforderungen ohne neue Schulden lösen. Die Union setzt
alles daran, dass dies gelingt."



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Datum: 22.09.2015 - 15:24 Uhr
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