(ots) - Haushaltsausschuss beschließt Richtlinie und gibt
Mittel frei
Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am heutigen
Mittwoch die Richtlinie über eine Anerkennungsleistung an ehemalige
sowjetische Kriegsgefangene beschlossen und die Zahlung der Mittel
freigegeben. Berechtigte können einmalig eine Leistung von 2.500 Euro
erhalten, insgesamt stehen hierfür im Haushalt 10 Millionen Euro zur
Verfügung. Dazu erklären der haushaltspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Eckhardt Rehberg, und der zuständige
Berichterstatter, Dr. André Berghegger:
"Von Deutschland ist im Zweiten Weltkrieg unsagbares Leid
ausgegangen. Auch Angehörige der sowjetischen Streitkräfte haben
unter dem Unrecht leiden müssen. Bislang ist für diese Betroffenen -
im Gegensatz zu anderen Opfergruppen - keine staatliche
Wiedergutmachung erfolgt. Angehörige der sowjetischen Streitkräfte,
die während des Zweiten Weltkrieges in deutscher Kriegsgefangenschaft
gewesen sind, sollen eine symbolische Anerkennungsleistung erhalten.
Die Richtlinie wird zum 30. September 2015 in Kraft treten.
Anträge auf die Leistung können innerhalb der nächsten zwei Jahre
gestellt werden. Ansprechpartner ist das Bundesamt für zentrale
Dienste und offene Vermögensfragen. Für die Antragsstellung sind
Formulare unter anderem in russischer Sprache vorbereitet.
Finanzielle Leistungen können erlittenes Leid niemals ungeschehen
machen. Doch wir wollen das Schicksal der Opfer mit dieser Geste
anerkennen. Der heutige Beschluss ist daher ein weiteres Zeichen für
die deutsch-russische Versöhnung - 70 Jahre nach dem Ende des Zweiten
Weltkrieges."
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