(ots) -
- Zinslose Darlehen mit Laufzeit bis zu 30 Jahre und 10 Jahre
Zinsbindung
- Schaffung von bis zu 50.000 Unterkunftsplätzen
Die am 06. September 2015 mit einem Volumen von 300 Mio. EUR
gestartete Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" auf der Basis des
Programms Investitionskredit Kommunen (IKK) findet eine große
Nachfrage bei den Kommunen in Deutschland. Dabei unterstützt die KfW
Städte und Gemeinden in Deutschland mit zinslosen Darlehen bei
Investitionen in den Neu- und Umbau, die Modernisierung sowie den
Erwerb von Flüchtlingsunterkünften.
Aufgrund der starken Nachfrage war die bis dato verfügbare
Sonderförderung bereits nach einigen Tagen ausgeschöpft. Vor diesem
Hintergrund hat die KfW das verfügbare Gesamtvolumen jetzt auf 500
Mio. EUR aufgestockt. Damit können, je nach Art der Unterkünfte, bis
zu 50.000 Plätze geschaffen werden. Die Kommunen können zwischen
Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt
einheitlich 0,0 % und wird bei Auszahlung der Kredite für 10 Jahre
festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung der
Sonderförderung die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs
zugesagt. Aktuell ist die Nachfrage ungebrochen hoch.
Der Vorstandsvorsitzende der KfW, Dr. Ulrich Schröder sagte: "Mit
der Bereitstellung und Aufstockung der Sonderförderung zur Schaffung
von Flüchtlingsunterkünften nimmt die KfW Verantwortung in einer
außergewöhnlichen Situation wahr. Unser Ziel ist es, den Kommunen
schnell und flexibel bei der Bewältigung einer der größten
Herausforderungen der vergangenen Jahre zu helfen."
Auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität wird die KfW weiterhin
im Rahmen des Investitionskredit Kommunen (Programm 208) attraktive
Finanzierungsangebote für kommunalen Investitionen im Zusammenhang
mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereitstellen.
Pressekontakt:
KfW, Palmengartenstr. 5 - 9, 60325 Frankfurt
Kommunikation (KOM) Wolfram Schweickhardt
Tel. +49 (0)69 7431 1778, Fax: +49 (0)69 7431 3266,
E-Mail: Wolfram.Schweickhardt(at)kfw.de, Internet: www.kfw.de