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Schweiz und EU kooperieren im Kampf gegen Steuerhinterziehung - Selbstanzeige noch möglich

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Schweiz und EU kooperieren im Kampf gegen Steuerhinterziehung?Selbstanzeige noch möglich

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Ende Mai haben die Schweiz und die EU ein Abkommen zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung unterzeichnet. Steuersünder können noch eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html)stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Am 27. Mai 2015 haben die Schweiz und die EU ein Steuerabkommen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden Steuerhinterziehung unterzeichnet. Durch dieses Abkommen und verschiedene andere Maßnahmen hat die Schweiz als Steueroase ausgedient. Für Steuersünder mit unversteuerten Kapitaleinkünften auf Schweizer Konten steigt damit die Gefahr der Entdeckung. Bei einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Ab 2018 beginnen die Schweiz und die EU-Staaten den automatischen Informationsaustausch von Bankdaten der Bürger des jeweils anderen Landes. Allerdings haben die deutschen Behörden auch jetzt schon durch die sog. Gruppenanfrage die Möglichkeit, Kontodaten von Personengruppen mit bestimmten Verdachtsmomenten bei den Schweizer Banken abzufragen. Insofern kippt das Bankgeheimnis in der Schweiz nicht erst 2018.

Noch haben Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren. Dazu muss die Selbstanzeige rechtzeitig vor der Entdeckung der Steuerhinterziehung durch die Behörden gestellt werden. Ist die Tat erst entdeckt, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Da mit mehr als 50 Staaten der automatische Informationsaustausch schon 2017 beginnt, wird die Zeit langsam knapp und die Gefahr der Entdeckung steigt. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht in aller Eile verfasst werden. Denn nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken. Damit dies gelingt, muss sie gründlich vorbereitet werden.





Wer eine Selbstanzeige ohne fachkundige Hilfe oder mit Musterformularen verfasst, riskiert, dass die Selbstanzeige fehlerhaft wird und deshalb misslingt. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater mit der Selbstanzeige zu beauftragen. Sie können jeden Fall detailliert prüfen und die Selbstanzeige so verfassen, dass sie strafbefreiend wirkt.

Bis zu einem Hinterziehungsbetrag von 25.000 Euro sind bei einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu befürchten. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die zusammen mit den Steuerschulden samt Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 24.09.2015 - 11:05 Uhr
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