(ots) - Der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz,
Hans Georg Maaßen, hat das Gesetz zur Reform des Verfassungsschutzes
als "wichtigen Schritt" bezeichnet.
Dem rbb-inforadio sagte Maaßen am Freitag, dies sei der vorläufige
Endpunkt aus den Lehren des NSU. Er begrüßte ausdrücklich, dass
künftig die Informationen der Landesverfassungsschutzämter dem
Bundesamt zur Verfügung gestellt werde: "Und zwar nicht dann, wenn
das Land meint, das könnte für das Bundesamt von Interesse sein,
sondern grundsätzlich. Das ist sehr wichtig".
Darüber hinaus könne der Bund nun auch ohne Zustimmung der Länder
im Bereich des gewaltorientierten Extremismus ermitteln:
"Aus meiner Sicht war der NSU ein Debakel. Wir als
Bundesverfassungsschutz haben viele wichtige Informationen über den
NSU bzw. über die rechtsextremistische Szene in Thüringen erst nach
Bekanntwerden des NSU erfahren. Das empfinde ich fast als skandalös;
aber es war auch der damaligen Rechtslage geschuldet", sagte Maaßen.
Die Verfassungsschutzreform regelt auch erstmals gesetzlich den
Einsatz von V-Leuten. Dies sei auch für die Mitarbeiter des
Verfassungsschutzes wichtig, die V-Leute führen, so Maaßen:
"Meine Mitarbeiter haben einen Anspruch auf klare rechtliche
Grundlagen, damit sie wissen auf welcher Seite des Rechts sie sich
bewegen".
V-Leute seien ein wichtiges Instrumentarium, um gerade aus dem
gewaltorientierten Bereich des Extremismus Informationen zu
generieren. Da brauche man menschliche Quellen. Es gebe Bereiche, die
man nicht durch offene Quellen, Telekommunikationsüberwachung oder
Observation aufklären könne:
"Auch wenn der V-Mann manchmal dubios ist oder eine Person ist,
mit der man vielleicht nicht gerne privat verkehrt, ist er für uns
ein unverzichtbares Aufklärungsinstrument".
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