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Steuerhinterziehung: Ohne Steueroasen bleibt nur noch die Selbstanzeige

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Steuerhinterziehung: Ohne Steueroasen bleibt nur noch die Selbstanzeige

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Ohne Steueroasen bleibt Steuersündern nur noch ein Weg, um einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu entgehen: Die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Die Zeiten, in denen Steuerhinterzieher noch die freie Wahl hatten, in welcher Steueroase sie ihr unversteuertes Schwarzgeld deponieren, sind vorbei. Ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Luxemburg oder Österreich wurden und werden nach und nach trocken gelegt. Hinter dem Bankgeheimnis können sich weder die Steuersünder noch die beteiligten Banken noch verstecken. Wird die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, droht eine Strafverfolgung und eine mögliche Verurteilung. Das Strafmaß reicht dabei von hohen Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen. Der einzige Weg einer Verurteilung zu entgehen, ist daher die strafbefreiende Selbstanzeige.

Die Selbstanzeige ist aber nur möglich, wenn die Tat noch nicht entdeckt ist. Sobald die Behörden die Steuerhinterziehung entdeckt haben, liegt ein Sperrgrund für die Selbstanzeige vor. Durch verschiedene Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung ist das Entdeckungsrisiko spürbar gestiegen. Durch Gruppenanfragen kann der deutsche Fiskus schon jetzt Daten zu bestimmten Gruppen mit verdächtigen Merkmalen bei Banken in Österreich oder der Schweiz abfragen. 2017 beginnt der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen.

Doch auch wenn die Zeit langsam knapp wird, sollte eine Selbstanzeige nicht überstürzt verfasst werden. Dann sind Fehler fast vorprogrammiert. Aber nur eine vollständige und fehlerfreie Selbstanzeige kann strafbefreiend wirken. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Das Risiko, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb missglückt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die Umstände jedes Einzelfalls detailliert erfassen und die Selbstanzeige dementsprechend so erstellen, dass sie ihre Wirkung entfalten kann.





Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Sanktionen zu erwarten. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die gemeinsam mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 28.09.2015 - 10:35 Uhr
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