(ots) - KOMMENTAR zu MINDESTLOHN
Ausgabe vom 30.09.2015
Der gesetzliche Mindestlohn war in CDU und CSU noch nie
wohlgelitten, sondern lediglich als Dreingabe für die Neuauflage der
großen Koalition akzeptiert - und das auch nur mit Zähneknirschen.
Verwunderlich ist es also nicht, dass in Unionskreisen immer wieder
an der Lohnuntergrenze gemäkelt wird. Dabei kam die SPD dem
Koalitionspartner bereits um einige Schritte entgegen, akzeptierte
Ausnahmen und eine Lockerung bürokratischer Vorschriften. Dass
Unionspolitiker nun die Anwendung des Mindestlohns für Flüchtlinge in
Frage stellen, birgt neuen Sprengstoff. Für die Koalition schon
deshalb, weil die SPD ihr liebstes Kind nicht noch weiter verwässern
kann, ohne ein Glaubwürdigkeitsproblem zu bekommen. Aber noch viel
mehr für die Gesellschaft. Denn wer Flüchtlinge als Billiglöhner
gegen einheimische und "teurere" Arbeitssuchende in Konkurrenz
bringt, schafft keine Akzeptanz, sondern neue Ressentiments. Es wird
eine enorme Herausforderung, hunderttausende Flüchtlinge in den
Arbeitsmarkt zu integrieren. Und es wäre naiv zu glauben, man bekomme
irgendwie schon alle unter. Doch Integration kann nicht
funktionieren, wenn man einen Parallel-Arbeitsmarkt und ein
Zweite-Klasse-Rechtssystem für Flüchtlinge schafft. Die Ausnahmen vom
Mindestlohn, etwa für Auszubildende, Praktikanten in
Qualifizierungsmaßnahmen und längerfristig Arbeitslose, gelten im
Übrigen für alle.
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