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Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7: Wirtschaftliche Lage bleibt angespannt

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Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7: Wirtschaftliche Lage bleibt angespannt

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/elbfonds.html Im Frühjahr setzten die Anleger der geschlossenen Immobilienfonds Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7 den Geschäftsführer ab. Die wirtschaftliche Lage der Fonds bleibt aber angespannt.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Von Polen als aufblühenden Wirtschaftsstandort in der EU wollte die Elbfonds Gruppe (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/elbfonds.html) profitieren und legte die Elbfonds Direkt Invest Polen auf, die überwiegend in Handelsimmobilien investierten. Rund 100 Millionen Euro steckten die ca. 5000 Anleger in die Elbfonds Direkt Invest Polen 2,3,5 und 7. Vom wirtschaftlichen Aufschwung in Polen profitierten die Anleger nicht. Die Fonds blieben in den Ergebnissen deutlich hinter den Prognosen zurück.

Im Frühjahr setzten die Gesellschafter den Geschäftsführer der vier Fonds ab. Ihm wurden u.a. überteuerte Immobilieneinkäufe, hohe Ausgaben für die Mieteranwerbung, undurchsichtige Gebührenabrechnungen und Darlehensvergaben vorgeworfen. Die wirtschaftliche Situation hat sich bei den Immobilienfonds dennoch nicht entspannt. Inzwischen wird offenbar schon angedacht, ob die vier Fonds zur Entspannung der Situation zusammengelegt werden sollten.

Anleger können sich in dieser schwierigen Situation an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann die aktuelle Lage einschätzen und zudem prüfen, welche rechtlichen Möglichkeiten die Anleger haben. Dazu zählt auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

Anspruchsgrundlage für Schadensersatzansprüche kann eine fehlerhafte Anlageberatung sein. Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung hätten die Anleger auch umfassend über die Risiken der Kapitalanlage informiert werden müssen. Dies ist offenbar vielfach nicht geschehen. Stattdessen soll das sog. "Verkauf vor Ankauf Prinzip" als besonderes Sicherheitsmerkmal herausgestellt worden sein. Investitionen in geschlossene Immobilienfonds wie den Elbfonds sind aber immer auch Risiken ausgesetzt. Konjunkturelle Entwicklungen, Schwankungen auf den Immobilienmärkten und den zu erzielenden Mieteinnahmen können die Wirtschaftlichkeit eines Fonds beeinträchtigen. Für die Anleger wiegt das Risiko des Totalverlusts der Einlage besonders schwer. Über diese Risiken hätten die Anleger aufgeklärt werden müssen.





Darüber hinaus kann geprüft werden, ob sich Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung ergeben. Die Angaben in den Verkaufsprospekten müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein, damit sich der Anleger ein konkretes Bild von den Chancen und Risiken der Geldanlage machen kann.

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Datum: 30.09.2015 - 10:55 Uhr
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