(ots) - Die Thüga-Gruppe begrüßt, dass das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) am 21.09.2015 den Gesetzentwurf
zur Digitalisierung der Energiewende vorgelegt hat: "Nachdem die
Branche jahrelang auf rechtliche Vorgaben gewartet hat, schafft das
Gesetz nun grundsätzlich Planungssicherheit, um den Rollout von
intelligenten Messsystemen vorzubereiten", so Michael Riechel,
Sprecher des Vorstands der Thüga Aktiengesellschaft. Der Entwurf
enthält das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG), das Vorgaben zum
zeitlichen Ablauf des Rollouts macht, die Marktrolle des
Messstellenbetreibers (MSB) neu beschreibt und Festlegungen zur
Datenkommunikation macht. "Aus unserer Sicht werden dabei unnötig
bestehende Organisationsstrukturen aufgebrochen und es wird in gut
funktionierende Prozesse eingegriffen", skizziert Riechel die
Konsequenzen. Nach Auffassung der Thüga-Gruppe führt dies zu einem
bedeutenden Mehraufwand in den IT-Systemen aller Marktpartner,
verkompliziert die Beziehungen zwischen den Marktpartnern und wird
den Rollout von Messsystemen erheblich verzögern.
Finanzierung: Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen festen Preisobergrenzen zur
Finanzierung des Rollouts sind aus Sicht der Thüga nicht auskömmlich.
Sie berücksichtigen nicht die umfangreichen Anpassungen in den
IT-Systemen, die aufgrund der neuen Anforderungen aus dem
Gesetzentwurf vorgenommen werden müssen. Im Vergleich zum
Eckpunktepapier des BMWi vom Februar 2015 wurde der Umfang der vom
MSB zu erbringenden Standardleistungen nochmal deutlich ausgeweitet
(z.B. häufigere Datenkommunikation mit größeren Datenmengen).
Demgegenüber wurden die Preisobergrenzen faktisch gekürzt, da sie
nunmehr als Bruttobeträge statt bisher netto angesehen werden.
Erheblicher Mehraufwand durch Trennung der Marktrollen
Der Gesetzentwurf weist dem MSB umfangreiche Rechte und Pflichten
zu und verschärft den Wettbewerb um die Messstellen. Bisher hat der
Verteilnetzbetreiber in 90 Prozent der Fälle diese Rolle übernommen.
Die neuen, strengeren Vorgaben führen zu einer organisatorischen
Trennung. Das hat zur Folge, dass bestehende Prozesse komplett
verändert und zusätzliche neue IT-Systeme aufgebaut werden müssen -
hier wird unnötig und auf mehrere Jahrzehnte eine parallele
Prozesswelt aufgebaut. Beispielsweise soll der Endkunde künftig zwei
Rechnungen erhalten: eine vom MSB für das Messsystem, und eine von
seinem Lieferanten für Energiebezug und Netznutzung. "Wir können in
dieser Vorgabe keinen Mehrwert erkennen; im Gegenteil: diese Vorgabe
wird die Einführung teurer machen und der Kundenakzeptanz von
intelligenten Messsystemen abträglich sein", stellt Riechel fest.
Weiter sieht Thüga die Verhältnismäßigkeit nicht gegeben: "Den
Wettbewerb bei den Messstellen anzukurbeln, um den Kunden vom Smart
Meter zu überzeugen wird so nicht funktionieren, dazu ist der
Kostenanteil an der Rechnung zu gering", erklärt Riechel.
Vorgaben der Datenkommunikation gefährden gut funktionierende
Marktprozesse
Der gleiche negative Effekt tritt auch bei den Vorgaben zur
Datenkommunikation auf. Laut des Gesetzentwurfs soll die
Bilanzierung, die bisher der Verteilnetzbetreiber gemacht hat, auf
den Übertragungsnetzbetreiber übergehen. "Bis diese neuen Prozesse
umgesetzt sind und alles reibungslos funktioniert, sind
erfahrungsgemäß mehrere Jahre nötig. Das könnte den Rollout
verzögern", erklärt Riechel.
Umsetzung belastet auch gut aufgestellte Unternehmen
In Summe verantworten die 100 Partnerunternehmen der Thüga etwa
5,5 Millionen Stromzähler. Die Unternehmen der Gruppe wollen bei der
Beschaffung von Geräten und beim Aufbau von zentralen IT-Systemen
ihre Mengen bündeln, um somit Kostenvorteile für jedes einzelne
unserer Partner-Unternehmen zu erzielen. Unterstützt werden die
Unternehmen der Thüga-Gruppe dabei durch Thüga MeteringService GmbH,
dem IT-Dienstleister aus der Thüga-Gruppe. "Wir bieten gemeinsame
Pilotprojekte an, um die neuartige Technologie der Messsysteme zu
erproben, mit der Gateway-Administrations-Plattform zu kommunizieren
und Erfahrungen bei der Anpassung von Prozessen zu machen", erklärt
Peter Hornfischer, Geschäftsführer der Thüga MeteringService. Dennoch
würde die Umsetzung des nun vorgelegten Gesetzentwurfes zu Lasten der
Unternehmen gehen und ist aus Perspektive der Thüga auch
volkswirtschaftlich nicht sinnvoll. "Wir werden uns auch weiterhin
konstruktiv bei der weiteren Gestaltung des Ordnungsrahmens
einbringen", kündigt Riechel an.
Über Thüga:
560 Städte und Gemeinden haben aus Verantwortung für den
Lebensraum von rund zehn Millionen Menschen ihre 100 kommunalen
Energie- und Wasserversorgungsunternehmen in die Thüga-Gruppe
eingebunden. Ziel ist, durch Zusammenarbeit Mehrwert für den
einzelnen Lebensraum zu schaffen und kommunale Werte nachhaltig zu
sichern. Insgesamt arbeiten 17.700 Mitarbeiter in der Thüga-Gruppe.
Diese versorgen 4,0 Millionen Kunden mit Strom, 2,1 Millionen Kunden
mit Erdgas und 0,9 Millionen Kunden mit Trinkwasser. Der Umsatz der
Thüga-Gruppe lag 2014 bei 21,6 Milliarden Euro. Sie ist
deutschlandweit das größte kommunale Netzwerk lokaler und regionaler
Energieversorger. In der Thüga-Gruppe sind die Rollen klar verteilt:
Die 100 Partner sorgen für die aktive Marktbearbeitung mit ihren
lokalen und regionalen Marken. Thüga - Kapitalpartner der Städte und
Gemeinden und in dieser Funktion Minderheitsgesellschafter bei den
Partnerunternehmen - ist als Kern der Gruppe mit der
unternehmerischen Entwicklung beauftragt: Gewinnung neuer Partner,
Wertsicherung und -entwicklung des einzelnen Unternehmens,
Koordination und Moderation von Projekten sowie Steuerung der
Zusammenarbeit in der Gruppe.
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