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VW Abgasskandal: VW Aktie stürzt ab - Schadensersatzansprüche der Aktionäre

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VW Abgasskandal: VW Aktie stürzt ab?Schadensersatzansprüche der Aktionäre

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/vw-volkswagen-ag.html Weltweit sollen rund elf Millionen Fahrzeuge vom VW Skandal um manipulierte Abgaswerte betroffen sein. Dazu zählen auch Modelle der Volkswagen-Töchter Audi, Skoda und Seat.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit rund 500.000 Dieselfahrzeugen bei denen die Abgaswerte mittels einer Software manipuliert worden sein sollen, fing es an. Inzwischen zieht der VW Skandal immer weitere Kreise. Nach Angaben des Volkswagen (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/vw-volkswagen-ag.html)Konzerns soll die Manipulationssoftware weltweit in rund elf Millionen Autos verbaut sein. Betroffen sind Fahrzeuge mit dem Dieselmotor des Typs EA 189.

In Deutschland sollen rund 2,8 Millionen Fahrzeuge mit diesem Motor ausgerüstet sein. Betroffen sind aber nicht nur VW Modelle, sondern auch die Volkswagen-Töchter Audi, Seat und Skoda. Die Folgen des Skandals sind noch nicht abzusehen. VW muss in den USA mit Strafzahlungen in Milliarden-Höhe rechnen, in Spanien muss der Konzern Subventionen zurückzahlen, da die Regierung die Verbraucher beim Kauf eines schadstoffarmen Autos mit 1000 Euro je Fahrzeug unterstützt hat, wie "tagesschau.de" meldet. Hinzu kommen Kosten für Nachbesserungen und mögliche Schadensersatzforderungen. Wie sich der Image-Verlust auswirken wird, ist noch gar nicht abzusehen.

Die VW Aktionäre haben die Auswirkungen schon unmittelbar zu spüren bekommen. Seit Bekanntwerden des Skandals stürzte die VW Aktie ab. Allerdings haben die VW Aktionäre die Möglichkeit, Ansprüche auf Schadensersatz geltend zu machen. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Inzwischen gibt es Spekulationen, dass der VW Konzern schon seit 2011 oder vielleicht auch schon früher von den Abgasmanipulationen wusste. Offenbar ist er aber seinen Mitteilungspflichten nicht nachgekommen. Mit dem Verschweigen wichtiger Informationen dürfte VW gegen das Wertpapierhandelsgesetz verstoßen und sich damit auch schadensersatzpflichtig gemacht haben. Maßgeblich ist u.a. § 15 WpHG: Demnach muss ein Emittent Insiderinformationen, die ihn unmittelbar betreffen, unverzüglich veröffentlichen. Ins Zentrum dürfte daher auch die Frage rücken, zu welchem Zeitpunkt der Konzern tatsächlich von den Manipulationen wusste und diese verschwiegen hat. Von diesem Zeitpunkt an bis zum Bekanntwerden des Skandals könnten Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.





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Datum: 02.10.2015 - 10:55 Uhr
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