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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige schützt vor möglicher Verurteilung

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige schützt vor möglicher Verurteilung

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Durch Gruppenanfragen, den automatischen Informationsaustausch und andere Maßnahmen steigt für Steuerhinterzieher die Gefahr der Entdeckung. Noch können sie eine Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html) stellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuerte Kapitaleinkünfte auf Auslandskonten in der Schweiz, Österreich und anderen ehemaligen Steueroasen sind längst nicht mehr vor der Entdeckung durch deutsche Behörden sicher. Die Maßnahmen im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung wurden und werden so verschärft, dass sich Steuerhinterzieher nicht mehr sicher fühlen können. Wird die Steuerhinterziehung entdeckt und der Täter verurteilt, drohen hohe Geldstrafen oder Freiheitsstrafen.

Mit einer Selbstanzeige haben Steuersünder nach wie vor die Möglichkeit, sich vor einer Strafverfolgung und drohenden Verurteilung zu schützen. Das ist aber nur möglich, wenn die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt wurde. Die Gefahr der Entdeckung steigt aber weiter an und wird sich spätestens mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten unter mehr als 50 Staaten noch einmal spürbar erhöhen. Dabei haben deutsche Steuerfahnder schon jetzt mit dem Instrument der Gruppenanfrage die Möglichkeit, unversteuertes Schwarzgeld in der Schweiz oder Österreich aufzuspüren.

Die Zeit für die Steuersünder wird also langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht überhastet verfasst werden. Denn die Selbstanzeige muss nicht nur rechtzeitig erfolgen. Sie muss vor allem auch vollständig und fehlerfrei sein. Daher muss sie gründlich vorbereitet werden.

Die Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, sind hoch und für den Laien kaum zu erfüllen. Daher sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Fehler sind dabei schnell passiert und können nachträglich nicht mehr korrigiert werden. Die Konsequenz ist, dass die Selbstanzeige fehlschlägt.





Damit das nicht passiert, sollten im Steuerrecht kompetenten Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können die Besonderheiten eines jeden Falls erfassen und wissen welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro, sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine weiteren Konsequenzen zu befürchten. Bei höheren Summen werden vom Fiskus Strafzuschläge erhoben.

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Datum: 07.10.2015 - 12:05 Uhr
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