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Internationaler Kampf gegen Steuerhinterziehung - Ausweg Selbstanzeige

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Internationaler Kampf gegen Steuerhinterziehung - Ausweg Selbstanzeige

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Liechtenstein, Österreich, Schweiz oder Singapur - sie alle wollen keine Steueroase mehr sein und beteiligen sich am automatischen Informationsaustausch. Für Steuersünder bleibt nur die Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Der Start des automatischen Informationsaustausches von Finanzdaten ist der nächste Meilenstein im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Mehr als 50 Staaten wollen sich ab 2017 am Informationsaustausch beteiligen. Weitere Staaten wollen später nachziehen. Darunter befinden sich nicht nur die 28 EU-Staaten, sondern auch ehemalige Steueroasen wie die Schweiz, Liechtenstein oder Singapur.

Wer in diesen oder anderen Staaten unversteuerte Kapitaleinkünfte vor dem Fiskus verbergen will, muss damit rechnen, dass die Steuerhinterziehung von den Behörden entdeckt wird. Das muss nicht erst mit dem automatischen Informationsaustausch geschehen. Auch heute schon arbeiten viele Staaten im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung eng zusammen. Solange die Steuerhinterziehung noch nicht durch die Behörden entdeckt ist, haben Steuersünder noch die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu stellen und damit einer Strafverfolgung und möglichen Verurteilung zu entgehen.

Dazu muss die Selbstanzeige aber nicht nur rechtzeitig gestellt werden, sondern auch vollständig und fehlerfrei sein. Nur wenn die hohen Anforderungen, die der Gesetzgeber an die Selbstanzeige stellt, erfüllt werden, kann die Selbstanzeige auch strafbefreiend wirken. Für einen Laien sind die komplexen Anforderungen allerdings kaum zu erfüllen.

Daher sollte die Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen gestellt werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß. Sicherer ist es, im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können die besonderen Umstände eines jeden Einzelfalls würdigen und entsprechend berücksichtigen. Sie wissen welche Angaben und Unterlagen die Selbstanzeige umfassen muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.





Bis zu einer Hinterziehungssumme von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen wird vom Fiskus ein Strafzuschlag erhoben.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html

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Datum: 08.10.2015 - 11:30 Uhr
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