(ots) - Vorgaben des Koalitionsvertrages umsetzen
Die sogenannte Expertenkommission Strafprozessrecht hat ihre
Arbeit abgeschlossen und wird in dieser Woche ihren Abschlussbericht
vorlegen. Hierzu erklärt die rechtspolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Elisabeth Winkelmeier-Becker:
"Eine Reform des Strafprozessrechts muss sich an den Zielvorgaben
des Koalitionsvertrages messen lassen, nämlich das Strafverfahren
effektiver und praxistauglicher zu gestalten. Dieses Ziel scheint die
Expertenkommission zu einem großen Teil aus den Augen verloren zu
haben. Ihre Vorschläge sind für uns nicht verbindlich. Es mag der
Zusammensetzung der Kommission geschuldet sein, dass sich in den
Vorschlägen dieser Expertenkommission offenbar nur kaum etwas zur
Vereinfachung und Beschleunigung des Strafverfahrens finden lässt.
Das ist kein großer Wurf. Wir brauchen beispielsweise eine umfassende
Reform des Beweisantragsrechts bzw. des Befangenheitsrechts und nicht
eine Aufblähung des Hauptverfahrens. Vorschläge zur Einschränkung des
Selbstleseverfahrens helfen uns insoweit nicht weiter. Das
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz ist nun
aufgefordert, die Vorgaben aus dem Koalitionsvertrag zügig
umzusetzen."
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