(ots) -
- Weitere 500 Mio EUR zur Finanzierung von Flüchtlingsunterkünften
- Zinslose Darlehen mit Laufzeit bis zu 30 Jahre und 10 Jahre
Zinsbindung
- Schaffung von bis zu insgesamt 100.000 Unterkunftsplätzen
Die KfW Bankengruppe stockt ihre Anfang September gestartete
Sonderförderung "Flüchtlingsunterkünfte" von 500 Mio EUR auf 1 Mrd
EUR auf. Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, die mithilfe
zinsloser Darlehen Investitionen in den Neu- und Umbau, die
Modernisierung sowie den Erwerb von Flüchtlingsunterkünften
finanzieren können. "Die Nachfrage von Kommunen und Gemeinden ist
ungebrochen hoch. Auch angesichts des nahenden Winters und der damit
zu erwartenden niedrigen Temperaturen muss es Städten und Gemeinden
möglich sein, eine günstige Finanzierung schnell und flexibel zu
erhalten, um Flüchtlingsunterkünfte zu erwerben oder zu errichten.
Die KfW wird mit dieser Sonderförderung ihrer Verantwortung als
Förderbank in einer außergewöhnlichen Situation gerecht", sagt Dr.
Ulrich Schröder, Vorstandsvorsitzender der KfW Bankengruppe.
Die Sonderfazilität Flüchtlingsunterkünfte (300 Mio EUR) war am
06.09.2015 eingeführt worden und bereits nach einigen Tagen
ausgeschöpft. Die KfW hatte daher zum 24.09. bekannt gegeben, das
Volumen um weitere 200 Mio EUR zu erhöhen. Mit der erneuten
Aufstockung auf 1 Mrd. EUR können, je nach Unterkunft, insgesamt bis
zu 100.000 Plätze geschaffen werden. Die Kommunen können zwischen
Laufzeiten von 10, 20 oder 30 Jahren wählen. Der Zinssatz beträgt
einheitlich 0,0 Prozent und wird bei Auszahlung der Kredite für 10
Jahre festgeschrieben. Wie bisher werden bis zur Ausschöpfung des
Volumens die Anträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zugesagt. Die
Sonderförderung ist Teil des KfW-Investitionskredits Kommunen
(Programm 208), über das auch nach Ausschöpfung der Sonderfazilität
attraktive Finanzierungsangebote für kommunale Investitionen im
Zusammenhang mit der Unterbringung von Flüchtlingen bereit stehen.
Hinweis: Weitere Informationen finden Sie unter
www.kfw.de/flüchtlingshilfe
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