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OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen

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OLG Hamm verbietet Verkauf wettbewerbswidrig nachgeahmter Handtaschen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html Im Markenrechtsstreit um nachgeahmte Handtaschen entschied das OLG Hamm mit Urteil vom 16. Juni 2015 zu Gunsten des französischen Herstellers der Original-Handtaschen (Az.: 4 U 32/14).

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Eine Einzelhändlerin aus Dortmund bot ihren Kunden Handtaschen an, die den Originalen eines französischen Herstellers zum Verwechseln ähnlich sahen. So zumindest die Meinung des französischen Unternehmens, das darauf hin auf Unterlassung und Schadensersatz klagte.

Scheiterte das Unternehmen noch in erster Instanz, hatte es am OLG Hamm Erfolg. Der 4. Zivilsenat sah in den Taschen, die die Einzelhändlerin verkaufte, eine wettbewerbswidrige Nachahmung der Original-Handtaschen. Die Produkte wiesen große Ähnlichkeiten bei entscheidenden Merkmalen wie Form, Gestaltung oder Farben auf und seien in diesen Punkten nahezu identisch. Darüber könnten auch Unterschiede im Detail nicht hinwegtäuschen.

Für den durchschnittlichen Kunden bestehe daher eine große Verwechselungsgefahr. Diese sei auch durch die großen Preisunterschiede zwischen Original und Plagiat nicht ausgeräumt. Für den Verbraucher könnte dadurch die Vermutung nahe liegen, dass es sich um ein günstiges Modell oder aber um ein Lizenzprodukt handelt. Insgesamt werde der Kunde über die Herkunft der Taschen getäuscht. Daher untersagte das OLG Hamm den weiteren Verkauf der nachgeahmten Handtaschen und verurteilte die Einzelhändlerin zur Zahlung von Schadensersatz. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Für Unternehmen haben Marken einen hohen Wert. Dieser ist umso höher einzuschätzen, je bekannter die Marke ist. Der Schutz der Marke ist wichtig, damit Dritte sich den Erfolg dieser Marke nicht kommerziell zu Nutze machen und möglicherweise auch noch als Wettbewerber auftreten. Das gilt auch und besonders bei international agierenden Unternehmen. Dann muss das Markenrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/markenrecht.html) auch über die Staatsgrenzen hinweg ausgedehnt werden. Wird das Markenrecht verletzt, können ggfs. Schadensersatzansprüche gestellt werden.





Allerdings muss auch andersherum beim Eintrag einer Marke ins Register darauf geachtet werden, dass nicht gegen bereits bestehende Markenrechte verstoßen wird. Zur Unterstützung können sich Unternehmen an im Markenrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

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Datum: 14.10.2015 - 11:45 Uhr
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