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Leutheusser-Schnarrenberger: Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat

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(ots) - Zu der heutigen 2. und 3. Lesung des
Gesetzentwurfes zur Vorratsdatenspeicherung erklärt Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger, Mitglied im Vorstand der
Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit:

"Durch die Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung wird die
anlasslose Massenüberwachung in Deutschland wieder eingeführt. Die
Vorratsdatenspeicherung ist eine Schande für den Rechtsstaat. Eine
massenhafte Ãœberwachung ohne Anlass ist mit unserem
Grundrechtsverständnis nicht in Einklang zu bringen. Mit 80 Prozent
Mehrheit im Bundestag kann alles beschlossen werden, auch eine
verfassungs- oder europarechtswidrige Vorratsdatenspeicherung. Das
Scheitern der Vorratsdatenspeicherung aus verfassungs- und
europarechtlicher Sicht ist bereits vorprogrammiert. Spätestens der
Europäische Gerichtshof wird die Vorratsdatenspeicherung wieder
kassieren.

Ähnlich wie das Bundesverfassungsgericht hat der Europäische
Gerichtshof in der Speicherungspflicht sämtlicher Verkehrsdaten einen
'besonders schwerwiegenden Eingriff' in die durch die Europäische
Grundrechtecharta garantierten Rechte der Unionsbürger erkannt.
Detailliert listet der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil aus
dem Jahre 2014 Gründe auf, weshalb er die anlasslose
Speicherungspflicht für grundrechtswidrig erachtet. So würden Daten
von Personen gespeichert, die nicht einmal in einem entfernten
Zusammenhang mit schweren Straftaten stehen.

Künftig werden Berufsgeheimnisträger wie Journalisten oder Anwälte
durch die Speicherung ihrer Daten in ihrer Arbeit behindert, auch
wenn die Verwendung dieser Daten beschränkt wird."



Pressekontakt:
Doris Bergmann, Pressereferentin der Friedrich-Naumann-Stiftung für
die Freiheit, presse(at)freiheit.org, Tel. 030 28 87 78 54, Mobil: 0151
12 65 63 91 Twitter: (at)presse_freiheit, www.freiheit.org





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Datum: 16.10.2015 - 09:03 Uhr
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