(ots) - Bundestag beschließt Gesetzentwurf zur Einführung
einer Speicherpflicht für Verkehrsdaten
Der Deutsche Bundestag hat heute in zweiter/dritter Lesung den
Gesetzentwurf zur Einführung einer Speicherpflicht und einer
Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten verabschiedet. Hierzu erklären
die rechtspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag Elisabeth Winkelmeier-Becker sowie der zuständige
Berichterstatter Volker Ullrich:
Elisabeth Winkelmeier-Becker: "Mit dem Gesetzentwurf zur
Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für
Verkehrsdaten wird nun endlich die langjährige Forderung der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen. Die Speicherung der
Verbindungsdaten ist für die Strafermittler unverzichtbar zur
Aufklärung und Verhinderung schwerer Straftaten. Dies betrifft nicht
nur Straftaten, die von Terroristen oder ähnlichen Tätern ausgehen,
sondern auch Taten, die sich gegen unsere Kinder richten - wie
beispielsweise bei Bildern, die den sexuellen Missbrauch von Kindern
darstellen. So können beispielsweise die Ermittlungen von etwaigen
Hintermännern, Gehilfen, Lieferanten von Schusswaffen oder sonstiger
Tatmittel erheblich erleichtert und wahrscheinlich zeitlich verkürzt
werden. In einem Rechtsstaat darf es nicht dazu kommen, dass
Schwerstkriminelle gegenüber den Strafverfolgungsbehörden im Vorteil
sind. Vor diesem Hintergrund ist es völlig unangemessen und
unsachlich, wenn die frühere Bundesjustizministerin
Leutheusser-Schnarrenberger behauptet, die Vorratsdatenspeicherung
sei eine Schande für den Rechtsstaat.
Bei der Verkehrsdatenspeicherung werden keine Inhalte von
Gesprächen oder Emails gespeichert. Es geht lediglich um die
Verkehrsdaten, die bei dem Zustandekommen von Telefonverbindungen
oder beim Einloggen von Computern in das Internet entstehen. Der
Abruf der Verkehrsdaten ist eine offene Maßnahme. Jeder, der
betroffen ist, wird darüber informiert. Wer keine Information erhält,
kann deshalb sicher sein, dass seine Daten auch nicht erhoben wurden.
Bei der Erhebung und Auswertung von
Telekommunikationsverbindungsdaten ist aus der mehrjährig andauernden
Auswertungspraxis bisher kein einziger Missbrauchsfall bekannt
geworden.
Die Union hätte sich gewünscht, den Anwendungsbereich noch auf
mehr Straftaten auszudehnen - beispielsweise für die
Terrorismusfinanzierung oder auch für Straftaten des gewerbsmäßigen
Betruges (z.B. für den sogenannten Enkeltrick). Dies war aber leider
mit der SPD nicht zu machen."
Volker Ullrich: "Es ist ein großes Missverständnis, dass der Staat
Daten speichert. Der Staat legt keine massenhafte Datensammlung an.
Telekommunikationsunternehmen speichern bereits die Daten von
Bürgern, zum Beispiel für das Erstellen von Rechnungen. Auch ist
bereits heute nach richterlichem Beschluss ein Zugriff auf die Daten
erlaubt. Allerdings hängt es im Augenblick vom Zufall ab, ob die
Daten noch verfügbar sind. Zufälligkeit ist kein gültiges
Rechtsprinzip. Wir stellen den Täter- nicht über den Opferschutz. Wir
lassen nicht zu, dass Täter unbehelligt schwerste Verbrechen mit
ihrem Smartphone planen können, Strafverfolgungsbehörden aber
Verbrechen auf der Schreibmaschine und mit Kohlepapier aufklären
sollen. In der digitalen Sphäre braucht unser Rechtsstaat dieses
Instrument zur Aufklärung von Verbrechen. Wir müssen alles tun, damit
Kindesmissbrauch, Mord und Totschlag oder das Schleusen von Menschen
entdeckt und bestraft werden können. Sicher greift der Gesetzgeber
damit in die Grundrechte ein. Doch wir gehen verantwortungsvoll damit
um. Wir bleiben mit dem Gesetz weit hinter dem zulässigen Rahmen
zurück, der sich aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ergibt.
Es gibt keinen Gegensatz von Freiheit und Sicherheit. Ohne Sicherheit
gibt es keine Freiheit. Unsere Aufgabe ist es, das
Spannungsverhältnis zwischen Sicherheit und Freiheit zu lösen. Mit
dem Gesetz ist uns das gelungen."
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