(ots) - Der 8. Senat des Hessischen
Verwaltungsgerichtshofs hat am vergangenen Freitag das im
Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV) festgeschriebene
Konzessionsverfahren zur Vergabe von Sportwettlizenzen endgültig
gestoppt (8 B 1028/15 / VG Wiesbaden 5 L 1453/14.WI). Der Beschluss
ist unanfechtbar. Zudem kritisiert das Gericht sehr ausführlich die
Einrichtung des Glücksspielkollegiums als zentrale Instanz der
Glücksspielregulierung in Deutschland. Die im GlüStV für das
Kollegium definierten weitreichenden Befugnisse,
Entscheidungskompetenzen und Zuständigkeiten widersprächen der
bundesstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes und seien weder
verfassungskonform noch demokratisch legitimiert. Zudem würde das
Glücksspielkollegium in einem aufsichtsfreien Raum agieren; es sei
nicht gewährleistet, dass Verfahren transparent, objektiv und
diskriminierungsfrei geführt werden.
"Der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes entzieht dem
Glücksspielkollegium als zentrale Schaltstelle des umstrittenen
GlüStV ihre Legitimation", so Norman Faber, Präsident des Deutschen
Lottoverbandes (DLV). "Damit ist der Staatsvertrag Makulatur; die
Politik muss daraus Konsequenzen ziehen und jetzt rasch den Weg für
eine verfassungs- und europarechtskonforme Glücksspielregulierung
bereiten".
Der Deutsche Lottoverband setzt sich als Vertretung der
unabhängigen Lotterievermittler in Deutschland für eine umfassend
neue Lotterie-Regulierung ein. Infolge des GlüStV wurden den
Lotterien massive Werbe- und Vertriebsbeschränkungen auferlegt, die
mit einer Spielsuchtgefahr gerechtfertigt werden, die es bei Lotto
nachweislich nicht gibt. Dadurch sind dem deutschen Lotto seit 2008
kumuliert rund 20 Milliarden Euro an Einnahmen weggebrochen. Darunter
leiden auch der Breitensport und die zahlreichen sozialen Projekte,
die aus den Lottoeinnahmen gefördert werden. Parallel zum
dramatischen Rückgang bei den Lotterien haben sich die Umsätze
spielsuchtgefährlicher Spielarten vervielfacht.
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