(ots) - Schleswig-Holsteins Innenminister Stefan Studt
(SPD) hofft auf eine "schnelle Entscheidung" des
Bundesverfassungsgerichts über den Antrag des Bundesrates zum
NPD-Verbot. "Wir sollten noch vor der Bundestagswahl 2017 in der
Sache Klarheit haben", sagte Studt gegenüber dem RedaktionsNetzwerk
Deutschland, dem mehr als 30 Tageszeitungen angehören. Die Ideologie
der NPD sei "in weiten Teilen identisch mit den Lehren des
Nationalsozialismus" und damit unvereinbar mit dem Grundgesetz. Nach
Informationen des RND aus Gerichtskreisen plant der zuständige Zweite
Senat in Karlstruhe eine Entscheidung in der Sache bis spätestens
April 2016. In Kürze will der von Peter Müller angeführte Senat
bereits entscheiden, ob es zu einer mündlichen Verhandlung kommen
soll. Es bleibe schwer erträglich, dass die Demokratie ihre Feinde
mit Steuergeldern finanziere, sagte Studt. "Gerade die politischen
Einlassungen von NPD-Abgeordneten in den neuen Bundesländern
dokumentieren eindrücklich, welch geistige Brandstifter dort
unterwegs sind. Dem muss Einhalt geboten werden." Zuletzt hatte
Karlsruhe Nachbesserungen der Antragssteller bei der geforderten
Abschaltung sogenannter V-Leute und konkretere Belege für die im
Verbotsantrag behauptete Gefährlichkeit der NPD erbeten.
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