(ots) - "Die große Zahl von Flüchtlingen und Asylbewerbern
benötigen einen unbürokratischeren Zugang zu medizinischer
Versorgung", fordert Dr. Max Kaplan, Präsident der Bayerischen
Landesärztekammer (BLÄK).
Die Ärztinnen und Ärzte bringen sich sowohl in den
Aufnahmeeinrichtungen als auch in der Regelversorgung der Flüchtlinge
äußerst engagiert ein. Kaplan kritisierte hierbei jedoch, dass
niedergelassene Ärzte und Krankenhausärzte mit ihren migrierten
Patienten insbesondere Sprachbarrieren weitgehend selbst überwinden
müssten, was mühsam, zeitaufwendig und teilweise auch gar unmöglich
sei. Dies gelte auch bei Impfungen, gerade wegen der nötigen
Aufklärung.
Bayerns Ärzte-Chef hatte sich zur medizinischen Versorgung der
Flüchtlinge mehrfach sowohl an Dr. Marcel Huber, Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei und Staatsminister für
Bundesangelegenheiten und Sonderaufgaben, als auch an Melanie Huml,
Bayerische Staatsministerin für Gesundheit und Pflege, gewandt: Hier
benötige man Sprach- und Kulturmittler.
Kaplan kritisierte, dass erkrankte Flüchtlinge nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz derzeit nur eine Akutversorgung ohne
Dolmetscherleistungen erhielten. Dieser Mindeststandard bedeute, dass
Ärztinnen und Ärzte Flüchtlinge anders behandeln müssten als
inländische Patienten. "Das ist für uns Ärztinnen und Ärzte ethisch
nicht vertretbar", sagte der BLÄK-Präsident. Ausdrücklich begrüßte
Kaplan, dass in Bayern bei der Registrierung der Asylsuchenden ein
Kurzscreening durchgeführt werde, forderte dies aber auch bei den vom
Bund eingerichteten "Warteeinrichtungen", die einen maximalen
Aufenthalt von 48 Stunden ermöglichen. Außerdem ist "die Erhöhung der
ärztlichen Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst und die
unbürokratische Unterstützung der Praxen in Erstaufnahmeeinrichtungen
durch die Staatsregierung ein wichtiger Beitrag zur Entspannung der
medizinischen Versorgungssituation", stellte Kaplan fest.
Wir begrüßen, dass die Bundesregierung künftig ermöglichen will,
"dass Asylsuchende, die über eine abgeschlossene Ausbildung in einem
medizinischen Heilberuf verfügen, in die medizinische Erstversorgung
von anderen Asylsuchenden in den (zentralen) Aufnahmeeinrichtungen
eingebunden werden dürfen ("Arztassistent")". Das
"Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz", das bereits am 1. November
2015 in Kraft treten soll, sieht folgende Punkte vor:
~ Die Einführung der Gesundheitskarte bleibt den Ländern überlassen.
Der Bund schafft die dafür notwendigen gesetzlichen Voraussetzungen.
Die gesetzlichen Krankenkassen sollen von den Ländern verpflichtet
werden können, gegen Kostenerstattung die Krankenbehandlungen bei
Asylbewerbern zu übernehmen. In diesem Zusammenhang kann die Ausgabe
einer elektronischen Gesundheitskarte vereinbart werden. Die
Leistungen sollen sich wie bisher im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG §§ 4 und 6) bewegen.
~ Der Impfschutz für Asylbewerber wird verbessert.
~ Asylbewerber, die anerkannt wurden oder aus anderen Gründen länger
in Deutschland bleiben, sollen einen verbesserten Zugang zu
psychologischer Betreuung erhalten.
"Die Einbindung asylsuchender Ärzte begrüße ich außerordentlich,
vorausgesetzt sie werden einem approbierten Arzt zur Seite gestellt",
so Kaplan abschließend.
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