(ots) - Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz ist am heutigen
Freitag im Bundesgesetzblatt verkündet worden
Hierzu erklärt der stellvertretenden Fraktionsvorsitzende für den
Bereich Innen und Recht der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl
MdB: "Mit der raschen Verkündung des
Asylverfahrensbeschleunigungsgesetzes senden wir ein weiteres Signal
und unterstreichen unsere Entschlossenheit. Die Länder müssen das
Gesetz nun in allen Teilen konsequent und streng anwenden. Es ist
sehr zu begrüßen, wenn sie im Vorgriff auf das Inkrafttreten
bestehende Handlungsspielräume schon genutzt haben und dazu
übergegangen sind, Abschiebungen nicht mehr anzukündigen". Dass
Nordrhein-Westfalen bereits öffentlich ankündigt hat, wesentliche
Grundgedanken des Gesetzes - wie etwa die Unterbringung von
Asylbewerbern ohne Bleibeperspektive in den Erstaufnahmeeinrichtungen
oder den Vorrang des Sachleistungsprinzips - gar nicht umzusetzen,
ist verantwortungslos und gegen den Geist des Gesetzes". "Das in
diesem Zusammenhang oft vorgetragene Argument: Man müsse den
Verwaltungsvollzug vereinfachen, hat keinen Wert. Wir werden einen
gewissen Verwaltungsaufwand in Kauf nehmen müssen, wenn wir
berechtigte politische Ziele erreichen wollen, und unser Ziel ist
klar und eindeutig: Für die, die offensichtlich nicht schutzbedürftig
sind, wollen wir jeden Anreiz unterbinden, in Deutschland einen
Antrag auf Asyl zu stellen".
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