(ots) - Ãœber aktuelle Geschehnisse, politische
Gesetzesentwürfe und wirtschaftliche sowie gesellschaftliche
Veränderungen informiert die Landesgruppe Sachsen-Anhalt des
Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienstleistungen e. V.
(bpa). Im Rahmen der Mitgliederversammlung am 29. Oktober 2015
diskutieren mehr als 100 Pflegeexperten unter anderem über Themen wie
das Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes und Aspekte zur
Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung.
Das Bundeskabinett hat im August 2015 den Entwurf des 2.
Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) und damit die wichtigste
Gesetzesreform seit Einführung der Pflegeversicherung im Jahre 1995
beschlossen. Diese soll am 1. Januar 2016 in Kraft treten. Mit diesem
Gesetz werden auch neue Bestimmungen für den
Pflegebedürftigkeitsbegriff in die Praxis umgesetzt. "Diese
grundlegende Systemveränderung wird nicht nur die Pflegebetriebe
herausfordern, sondern auch die pflegebedürftigen Menschen
beschäftigen", erklärt Sabine Mrosek, Vorsitzende des bpa
Sachsen-Anhalt, und ergänzt: "Entscheidend für die Pflegebedürftigen
ist, wie viele Leistungen der Einzelne bekommt. In der ambulanten
Pflege erhalten die Menschen zukünftig deutlich mehr Leistungen, für
Heimbewohner sieht das vollkommen anders aus."
Um wichtige Verbesserungen bei der Beratung, der Unterstützung und
der Versorgung von Menschen in der Sterbephase geht es bei der
Vorstellung des vorliegenden Gesetzesentwurfs zur Hospiz- und
Palliativversorgung in Deutschland. "Der Gesetzentwurf sieht einen
neuen Rechtsanspruch auf palliative Versorgung durch die gesetzliche
Krankenversicherung vor. Die Pflegeheime und Pflegedienste sollen
diese neuen Unterstützungsmaßnahmen ab dem nächsten Jahr in die
Praxis umsetzen. Leider wird in dem Gesetz die Ungleichbehandlung von
Heimbewohnern und Pflegeheimen gegenüber Hospizen fortgeschrieben. In
Hospizen steht im Vergleich zum Pflegeheim mehr als doppelt so viel
Personal für Menschen in der letzten Lebensphase zur Verfügung", so
Sabine Mrosek. Ãœber die Auswirkungen der kommenden Gesetze auf die
ambulanten und stationären Pflegebereiche referieren die
bpa-Geschäftsführer Herbert Mauel und Bernd Tews.
Die Veranstaltung findet im Maritim Hotel,
Otto-von-Guericke-Straße 87, in 39104 Magdeburg statt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen, davon über
300 in Sachsen-Anhalt, die größte Interessenvertretung privater
Anbieter sozialer Dienstleistungen in Deutschland. Einrichtungen der
ambulanten und (teil-)stationären Pflege, der Behindertenhilfe und
der Kinder- und Jugendhilfe in privater Trägerschaft sind im bpa
organisiert. Die Mitglieder des bpa tragen die Verantwortung für rund
275.000 Arbeitsplätze und circa 21.000 Ausbildungsplätze (siehe
www.youngpropflege.de oder auch www.facebook.com/Youngpropflege). Das
investierte Kapital liegt bei etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Annette Schmidt und Daniel Heyer, Landesbeauftragte
des bpa, Tel.: 0391-24358630, www.bpa.de