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Aktienrückkauf
Veröffentlichung gemäß § 65 Abs. 1 Ziff. 4 AktG iVm §§ 2, 4 und 5 der
Veröffentlichungsverordnung 2002
Mit Beschluss der 36. ordentlichen Hauptversammlung der RHI AG vom 8.
Mai 2015 wurde die Gesellschaft zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65
Abs. 1 Z 4 AktG im Umfang von bis zu 12.000 Stückaktien, dies
entspricht rund 0,03 % des Grundkapitals der Gesellschaft, zum
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung zur Ausgabe an
Arbeitnehmer und leitende Angestellte der Gesellschaft sowie an
Mitglieder der Geschäftsführung, leitende Angestellte und
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft im Rahmen der
Fortsetzung der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1" ermächtigt. Die
Geltungsdauer der Erwerbsermächtigung beträgt 30 Monate ab dem Tag
der Beschlussfassung.
Der Vorstand hat am 27. Oktober 2015 den Beschluss gefasst,
entsprechend dem Ausmaß der monatlichen Abnahme durch die
Arbeitnehmer und leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie der
Mitglieder der Geschäftsführung, der leitenden Angestellten und der
Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft monatlich
eigene Aktien bis zu einem Maximalausmaß von 12.000 (zwölftausend)
Stück rückzuerwerben und diese an den genannten Personenkreis im
Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungs-aktion 4 + 1" als "Gratisaktien"
zur Verfügung zu stellen ("zu veräußern"). Im Rahmen dieser
"Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4 + 1" stellt die Gesellschaft dem
genannten Personenkreis für je 4 (vier) Stück erworbene Aktien der
Gesellschaft eine "Gratisaktie" zur Verfügung.
Mit der vorliegenden Veröffentlichung wird der Beschluss des
Vorstands veröffentlicht und die beabsichtigte unentgeltliche
Übertragung ("Veräußerung") eigener Aktien an die Arbeitnehmer und
leitenden Angestellten der Gesellschaft sowie an Mitglieder der
Geschäftsführung, leitende Angestellte und Arbeitnehmer verbundener
Gesellschaften bekannt gemacht:
Der Ermächtigungsbeschluss der Hauptversammlung vom 8. Mai 2015 wurde
am 12. Mai 2015 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Das Aktienrückerwerbsprogramm beginnt am 20. November 2015 und endet
spätestens mit Ablauf des 8. November 2017.
Das Aktienrückerwerbsprogramm bezieht sich auf Inhaber lautende
Stückaktien der Gesellschaft.
Das beabsichtigte Volumen des Aktienrückerwerbs beträgt maximal
12.000 (zwölftausend) Stück, das sind maximal 0,03 % (null Komma null
drei Prozent) des Grundkapitals der Gesellschaft.
Der höchste und niedrigste zu leistende Gegenwert je Aktie ist der
Börsekurs am Tag der Ausübung der Ermächtigung.
Die Art des Rückerwerbs ist der Erwerb von Aktien über die Börse zum
Zweck der Ausgabe an Arbeitnehmer und leitende Angestellte der
Gesellschaft sowie an Mitglieder der Geschäftsführung, leitende
Angestellte und Arbeitnehmer verbundener Unternehmen der Gesellschaft
im Rahmen der "Mitarbeiterbeteiligungsaktion 4+1".
Das Rückerwerbsprogramm wird keine Auswirkungen auf die
Börsezulassung der Aktien der Gesellschaft haben.
Die Gesellschaft beabsichtigt, gem. § 5 Abs. 4 VeröffentlV 2002 die
Veröffentlichungs-pflichten nach §§ 6 und 7 VeröffentlV 2002 durch
die Veröffentlichung der Angaben über die Website der Gesellschaft im
Internet (www.rhi-ag.com) zu erfüllen.
Rückfragehinweis:
RHI AG
Investor Relations
Mag. Simon Kuchelbacher
Tel: +43-1-50213-6676
Email: simon.kuchelbacher(at)rhi-ag.com
Ende der Mitteilung euro adhoc
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Unternehmen: RHI AG
Wienerbergstrasse 9
A-1100 Wien
Telefon: +43 (0)50213-6676
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