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"Fehlanreizeändern" / Ist eine Zweitmeinung vor allem nötig, weil finanzielle Anreize bestimmte Therapien bevorzugen?

ID: 1283187

(ots) - Verbraucherschützer begrüßen, dass Patienten
nun ein gesetzliches Recht darauf haben, bei einigen
Therapieentscheidungen die Meinung eines zweiten Arztes einzuholen.
Die Bundesregierung zielt dabei auf bestimmte Operationen, die für
Kliniken finanziell attraktiv sind. Um die Zahl dieser Operationen zu
senken, sei die Verankerung einer Zweitmeinung jedoch das falsche
Mittel, kritisiert Professorin Ingrid Mühlhauser, die Vorsitzende des
Deutschen Netzwerks Evidenzbasierte Medizin. "Immer noch lohnen sich
bestimmte Eingriffe finanziell mehr als andere Behandlungsoptionen",
sagt sie. Diese "Fehlanreize" solle die Politik ändern. "Das Recht
auf eine Zweimeinung deckt dieses Problem nur zu", so Mühlhauser.

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Datum: 02.11.2015 - 08:00 Uhr
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