(ots) - Das Land NRW hat erneut einen Satz mit brisanten
Steuerdaten gekauft. Der USB-Stick soll nach Medienberichten Hinweise
im großen Stil liefern. Für Steuersünder bleibt nur die Selbstanzeige
als Ausweg.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn,
Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus:
Nordrhein-Westfalen hat nach Medienberichten erneut einen Satz mit
brisanten Bankdaten gekauft. Wie das "Handelsblatt" berichtet, sollen
sich auf dem USB-Stick vor allem Hinweise zu sog. Cum-Ex-Geschäften
aus den Jahren 2006 bis 2011 befinden. Insider gehen dem Bericht zu
Folge davon aus, dass auf die Betroffenen Steuernachforderungen in
Höhe von mindestens 600 Millionen Euro zukommen könnten. Bußgelder
kämen noch obendrauf.
Besonders brisant ist auch die Tatsache, dass der Verkäufer aus
dem Umfeld eines Börsenmaklers kommen und über ein großes
Detailwissen über Steuerdeals deutscher und internationaler Banken
verfügen soll. Der Datenträger soll nach Medienberichten
Informationen zu mehr als 50.000 Vorgängen und Hinweise auf
Geschäftspraktiken enthalten. Insgesamt soll es um
Steuerhinterziehung in einem Handelsvolumen von 70 Milliarden Euro
gehen. Dabei geht es offenbar nicht nur um unversteuertes
Schwarzgeld, sondern zu einem großen Teil auch um Cum-Ex-Geschäfte
mit denen sich Banken und Finanzdienstleister eine nur einmal
abgeführte Kapitalertragssteuer mehrfach erstatten ließen. Ins Visier
der Steuerfahnder ist u.a. eine Bank in Luxemburg geraten. Die
Ermittlungen führen die Steuerfahndung Wuppertal und die
Staatsanwaltschaft Köln gemeinsam. Mit ersten Durchsuchungen wird
noch in dieser Woche gerechnet.
Neben den Steuernachzahlungen können auf die Betroffenen auch hohe
Geldstrafen bzw. Freiheitsstrafen wegen Steuerhinterziehung zukommen.
Für Steuersünder ist dies erneut ein Warnschuss, noch rechtzeitig mit
einer Selbstanzeige in die Steuerlegalität zurückzukehren und einer
möglichen Verurteilung zu entgehen. Denn die Gefahr, dass die
Steuerhinterziehung steigt nicht nur durch den erneuten Ankauf von
brisanten Bankdaten weiter an.
Damit eine Selbstanzeige auch wirken kann, sollte sie nicht im
Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Dabei
sind Fehler fast vorprogrammiert, die in der Konsequenz dazu führen,
dass die Selbstanzeige misslingt. Sicherer ist es, sich an im
Steuerrecht erfahrene Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden, die
die Selbstanzeige so verfassen können, dass sie auch strafbefreiend
wirkt.
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Ãœber GRP Rainer
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale,
steuerrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln,
Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart
berät die Kanzlei im Steuerrecht. Zu den Mandanten gehören nationale
und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle
Anleger und Privatpersonen.
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