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Viele Fragen zu Sterbehilfe offen - Umfrage: Vor der Gesetzesneuregelung im Bundestag herrscht in der Bevölkerung Unklarheit über gegenwärtige Situation

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(ots) - Im November will der Bundestag über eine
Gesetzesneuregelung zur Sterbehilfe entscheiden. Aktive Sterbehilfe,
also die Tötung auf Verlangen, soll weiterhin verboten bleiben. Neu
geregelt werden soll hingegen die Beihilfe zum Suizid. Die derzeitige
rechtliche Lage ist für viele verwirrend, kaum jemand weiß genau
Bescheid, was gegenwärtig erlaubt ist und was nicht. So ist nach
einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Gesundheitsmagazins
"Apotheken Umschau" die große Mehrheit der Menschen in Deutschland
(86,3 %) der Ansicht, Ärzten sei es nach ihrer Standesordnung
verboten, unheilbar kranken, sterbewilligen Patienten ein tödliches
Medikament zu verschaffen, das diese dann selbst einnehmen. In den
Grundsätzen der Bundesärztekammer zur ärztlichen Sterbebegleitung
heißt es aber lediglich: "Die Mitwirkung des Arztes bei der
Selbsttötung ist keine ärztliche Aufgabe." - Die Regelung ist also
nicht eindeutig. Nur jeder Fünfte (18,0 %) weiß zudem, dass die
Hilfestellung Angehöriger zur Selbsttötung beispielsweise durch die
Beschaffung und Bereitstellung tödlich wirkender Medikamente
gegenwärtig nicht strafbar ist. Immerhin sind sich aber fast zwei
Drittel der Männer und Frauen in Deutschland (63,4 %) darüber im
Klaren, dass es erlaubt ist, medizinische Maßnahmen zum Lebensende zu
begrenzen und Todkranke sterben zu lassen, sofern lebensverlängernde
Maßnahmen medizinisch nicht mehr sinnvoll oder gegen den
ausdrücklichen Patientenwillen sind. Und jeder Zweite (47,4 %) weiß,
dass Therapien der Sterbebegleitung zur Linderung von Schmerzen und
Leiden, bei denen schmerzlindernde Verabreichungen von Mitteln
unbeabsichtigt dazu führen können, dass Kranke schneller sterben,
rechtlich zulässig sind. Grundlage für die Neuregelung zur
Sterbehilfe im Bundestag sind jetzt vier fraktionsübergreifende




Gesetzentwürfe - sie reichen von der Forderung nach Straffreiheit bei
der Suizidbeihilfe bis zu einer Verschärfung der Rechtslage mit
Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren. Das neue Gesetz soll allen
Betroffenen Klarheit bringen.

Quelle: Eine repräsentative Umfrage des Gesundheitsmagazins
"Apotheken Umschau", durchgeführt von der GfK Marktforschung Nürnberg
bei 2.012 Frauen und Männern ab 14 Jahren.

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Datum: 04.11.2015 - 09:15 Uhr
Sprache: Deutsch
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