(ots) - Mit dem soeben im Bundestag beschlossenen "Gesetz
zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland"
(Hospiz- und Palliativgesetz - HPG) soll sterbenden Menschen eine
bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung
zuteil werden. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste
e. V. (bpa), der das gesamte Verfahren jahrelang sehr engmaschig
begleitet hat, begrüßt die Neuregelungen: "Nun haben die Menschen am
Lebensende in der Häuslichkeit endlich einen Rechtsanspruch auf
Begleitung und Unterstützung. Ihre medizinische und Hospizversorgung
wird verbessert, und die häusliche Krankenpflege wird ausgebaut",
erläutert bpa-Präsident Bernd Meurer. Zudem wird die spezielle
ambulante Palliativversorgung durch Ärzte und Pflegedienste gestärkt.
Im stationären Bereich sind aber laut Meurer einige Punkte nicht
einmal suboptimal gelöst. So droht seiner Meinung nach eine
Zwei-Klassen-Gesellschaft in der Versorgung von Menschen in ihrer
letzten Lebensphase: "Es wird eine große Gruppe in Pflegeheimen
geben, und einige wenige Privilegierte, die in Hospizen sterben
dürfen - wobei die Hospize durchschnittlich mehr als doppelt so viel
Personal zugestanden bekommen." Meurer weiter: "Wenn wir keine
bessere Personalausstattung in den Pflegeheimen bekommen, wird am
Ende für diejenigen die Zeit fehlen, für die das Gesetz konzipiert
wurde: die Sterbenden."
Wenn etwa jeder dritte Mensch in der Obhut des Pflegeheims stirbt,
kann es nach Ansicht Meurers nicht sein, dass den Pflegeheimen
ausschließlich zusätzliche Pflichten auferlegt werden, aber keinerlei
personelle Unterstützung gewährt wird. "Die Krankenkassen müssen
verpflichtet werden, zusätzliche Begleitung am Lebensende zu
ermöglichen", so der bpa-Präsident abschließend.
Am 27. November 2015 wird das Gesetz dem Bundesrat zur Abstimmung
vorgelegt.
Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa)
bildet mit mehr als 9.000 aktiven Mitgliedseinrichtungen die größte
Interessenvertretung privater Anbieter sozialer Dienstleistungen in
Deutschland. Einrichtungen der ambulanten und (teil-)stationären
Pflege, der Behindertenhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe in
privater Trägerschaft sind im bpa organisiert. Die Mitglieder des bpa
tragen die Verantwortung für rund 275.000 Arbeitsplätze und circa
21.000 Ausbildungsplätze (siehe www.youngpropflege.de oder auch
www.facebook.com/Youngpropflege). Das investierte Kapital liegt bei
etwa 21,8 Milliarden Euro.
Pressekontakt:
Für Rückfragen: Herbert Mauel, Bernd Tews, bpa-Geschäftsführer, Tel.:
030/30 87 88 60, www.bpa.de