(ots) - Der Bundestag hat eine Entscheidung getroffen, die
schon längst eine bare Selbstverständlichkeit hätte sein müssen:
Geschäftsmäßige Sterbehilfe ist unethisch und widerspricht unserer
Rechtsordnung so eklatant, dass der Einsatz des Strafrechts als der
ultima ratio, der schärfsten Waffe des Staates, die absolut richtige
Lösung ist. Wer behauptet, Ärzten drohe nun bei der Sterbebegleitung
verstärkt strafrechtliche Verfolgung, setzt sich dem Verdacht aus,
Sterbehilfevereine protegieren zu wollen. Deren Motive sind in aller
Regel nicht humanitärer, sondern merkantiler Natur. Der Hinweis,
schließlich erhielten auch Ärzte Honorar, ist hier abstrus. Der im
Bundestag erfolgreiche Antrag hat etwas enorm Wichtiges im Sinn. Er
will verhindern, dass der Weg zur Selbsttötung so geschmeidig, nahezu
selbstverständlich erscheint, dass derjenige, der mit
Selbsttötungsgedanken spielt, gar keine anderen Wege mehr sieht -
obwohl es objektiv vielleicht welche gibt. An dieser Stelle ist
wichtig, dass der Bundestag auch die Palliativ- und Hospizmedizin
gestärkt hat. Beispiele aus anderen Ländern zeigen, wie gefährlich es
werden kann, die Selbsttötung, und nur sie alleine, als - zudem
bequem erreichbaren - Ausweg aus dem Leid erscheinen zu lassen. Da
ist es dann nicht mehr weit bis zu dem Punkt,
"Nützlichkeitserwägungen" anzustellen und sie dem Kranken vor Augen
zu führen. Der könnte sich gedrängt fühlen, seine Umgebung von einer
"Last" zu befreien. Eine schlimme Vorstellung. Wohl wahr: Die
Rechtsordnung muss das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen schützen
- aber auch das Leben. Feinfühlig muss der Staat da sein, aber sich
komplett heraushalten, wie es manche fordern, nein, das darf er
gewiss nicht.
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