(ots) - Statistisch gesehen wird jeder Vierte im Laufe des
Berufslebens berufsunfähig und muss dann den Lebensunterhalt ohne
Einkommen aus dem Job bestreiten. Das 1A Verbraucherportal hat sich
deshalb die Nachfrage der Verbraucher nach einer
Berufsunfähigkeitsversicherung und das Angebot der Versicherungen
genauer angeschaut. Dabei ist festzustellen, dass viele Deutsche eine
BU wünschen und brauchen, jedoch weniger als die Hälfte tatsächlich
über eine BU verfügt. Das 1A Verbraucherportal informiert unter
http://quelle.1a.net/BUV mit einer aktuellen Testsieger-Ãœbersicht
sowie einem umfassenden Themendossier zur Berufsunfähigkeit.
Häufiges Problem: BU-Versicherungen sind schwer zu erhalten. Die
Versicherungen schauen sich vor Vertragsannahme genau die Gesundheit,
Lebensgewohnheiten, Hobbies und Alter sowie den Beruf bei BU-Anträgen
an. Insbesondere körperliche Berufe und ein hohes Alter führen immer
häufiger zur Ablehnung. Daher ist es ratsam, sich so früh wie möglich
für den Fall der Berufsunfähigkeit abzusichern. Der Bund der
Versicherten bestätigt dies: "Die BU zählt zu den wichtigsten
Versicherungen. Deshalb sollten Sie so früh wie möglich und bei guter
Gesundheit eine Police abschließen."
Albert Gottelt vom 1A Verbraucherportal sagt: "Die Annahmepolitik
der Versicherungen variiert zum Teil deutlich. Außerdem sehen sich
Verbraucher einem unübersichtlichen Markt mit unterschiedlicher
Preisgestaltung gegenüber. Deshalb ist es unbedingt ratsam, mehrere
Angebote vor Vertragsabschluss einzuholen." Das 1A Verbraucherportal
bietet dazu unter http://quelle.1a.net/BU-Testsieger kostenlos die
Möglichkeit, eine unverbindliche Vorab-Analyse anzufordern.
Selbst bei bestehenden Verträgen lohnt es sich, diese zu
überprüfen. Denn nach aktuellen Untersuchungen der
Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen sind in zwei Drittel der
Verträge die Versicherungssummen unzureichend. Faustregel: Wer in
seinem BU-Vertrag eine Rente von weniger als 80 Prozent seines
aktuellen Einkommens versichert hat, sollte über eine Aufstockung
nachdenken. Oft ist ein ergänzender Vertrag sinnvoll, der die Lücke
schließt.
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