(firmenpresse) - (DGAP-Media / 28.11.2013 / 16:03)
Jedes Jahr im Herbst müssen Versicherte in der privaten Krankenversicherung
bangen: Spätestens im November informieren private Krankenversicherer ihre
Kunden nämlichüber mögliche Beitragsanpassungen in ausgewählten Tarifen.
Auch in diesem Jahr haben viele Gesellschaften bereits angekündigt, dass
bestimmte Produkte ab dem kommenden Jahr teurer werden. Gleichzeitig wurden
aber auch Beitragsgarantien und Beitragssenkungen ausgesprochen. Das 1A
Verbraucherportal hat die privaten Anbieter mithilfe einer aktuellen
Datenbank auf kommende Anpassungen hinüberprüft. Die Ergebnisse sowie
weitere Informationen, Checklisten und Tipps sind unter
http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beitragserhoehung
nachzulesen.
Beitragserhöhung im PKV-Neugeschäft
Kostenintensiver wird es dabei in erster Linie für Neukunden. Insgesamt 17
Versicherungsunternehmen werden zum Jahreswechsel Beitragserhöhungen in
spezifischen Tarifen vornehmen. Bei der Gothaer, der Inter und der R+V
fehlt jedoch noch die Genehmigung der Anpassung durch einen unabhängigen
Treuhänder. Betroffen sind neben Krankentagegeld-, Pflegezusatz- und
GKV-Ergänzungstarifen auch Tarife zur Krankheitskostenvollversicherung.
Viele Beitragsgarantien für Bestandskunden
Im Bestand können sich die Kundenüber viele Beitragsgarantien freuen. Dies
ist beispielsweise bei der CSS, der uniVersa oder Mannheimer der Fall. Als
einer der wenigen Versicherer verspricht die DKV sogar stabile Beiträge bis
zum Frühjahr 2015. Allerdings ist bei zehn Anbietern im Bestand in
spezifischen Tarifen auch eine Beitragstendenz nach oben zu erkennen. Bei
der AXA Krankenversicherung müssen sich Versicherungsnehmer, mehreren
Medienberichten zufolge, sogar auf Prämiensteigerungen um bis zu 50 Prozent
einstellen, die sich nach Angaben der AXA nur auf den Bestand beziehen.
Gemessen an ihren 780.000 vollversicherten Kunden mache dies eine
durchschnittliche Beitragserhöhung von drei Prozent aus, so der
Versicherer.
Tarife vergleichen und Wechseloptionen prüfen
Wer von den Erhöhungen betroffen ist, sollte die Angebote der Versicherer
einer umfassenden Analyse unterziehen. Spätestens zwei Monate nach
Mitteilung der Erhöhung können Kunden dabei ein außerordentliches
Kündigungsrecht beanspruchen. Aber auch wenn 2014 zunächst alles beim Alten
bleibt, kann ein Tarifvergleich Einsparpotenziale ermitteln. Wer mit einem
Anbieterwechsel liebäugelt, sollte jedoch die Vor- und Nachteile abwägen.
So können die Beiträge bei einem neuen Versicherer günstiger und/oder die
Leistungen vielversprechender sein, gleichzeitig gehen aber wichtige
finanzielle Rückstellungen fürs Alter verloren. Auch eine erneute
Gesundheitsprüfung wird in der Regel fällig. Günstiger ist dagegen oft ein
Wechsel in einen gleichwertigen Tarif des Versicherers. Näheres dazu ist
unter
http://www.1a.net/versicherung/private-krankenversicherung/tarifwechsel zu
finden. Mit dem neuen Themenportal
http://www.private-krankenversicherung.org/beratung/ haben Verbraucher
außerdem die Möglichkeit, eine individuelle Beratung zur privaten
Krankenversicherung in Anspruch zu nehmen.
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: 1A Verbraucherportal
Schlagwort(e): Versicherungen
28.11.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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